Direkt zum Inhalt springen

Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Anklage gegen einen jungen Türken wegen Vergewaltigung

Heikel gestaltete sich gestern die Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht Schwäbisch Gmünd gegen einen jungen Mann türkischer Herkunft, gegen den ein junges Mädchen Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet hatte. Das Verfahren wurde vertagt. Von Dietrich Kossien

Donnerstag, 16. Juli 2009
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 29 Sekunden Lesedauer

SCHWÄBISCH GMÜND. In der gestrigen Verhandlung spielte die Herkunft der beiden Beteiligten eine große Rolle, weil es dabei auch um im Umfeld hochgehaltene Begriffe im Zusammenleben ging.
Aus der Befragung des Angeklagten ergab sich, dass dieser die Haupt– und dann eine Förderschule besucht hatte und danach einer Arbeit nachgegangen war, seit einiger Zeit aber arbeitslos ist. Zur Tatzeit wohnte er in Alfdorf bei den Eltern und zog mit ihnen später nach Lorch.
Staatsanwältin Koller warf ihm vor dem Schöffengericht vor, zuerst im Januar 2008 das damals noch siebzehn Jahre alte Mädchen in der Wohnung in Alfdorf ausgezogen und durch Drohungen zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Nachdem er nach Lorch umgezogen war, habe er die junge Frau dort durch Drohungen dazu gezwungen und sie schließlich zum Oralverkehr genötigt zu haben.
Er wolle aussagen, erklärte er Jugendrichter Thomas Hegele: „Ich habe sie nicht gezwungen und nicht geschlagen, sie wollte das in Alfdorf freiwillig tun.“ Darüber hinaus sei es nicht zum Verkehr gekommen. Sie hätten vorher ein Jahr eine Beziehung gehabt, die wegen Streitereien auseinander gegangen sei.
Dann aber sei sie nach Lorch gekommen und habe gesagt, sie ginge nicht mehr nach Hause. Er solle sie heiraten, habe sie gefordert, sonst würde sie ihn wegen Vergewaltigung anzeigen. Später, so ging aus der Befragung hervor, hätten sich die Eltern angeblich ausgetauscht, wobei ein Onkel eine vermittelnde Rolle gespielt haben soll. Die junge Frau sei dann freiwillig in Lorch in seinem Elternhaus geblieben.
Grundlegend anders schilderte das die junge Frau. Sie seien bis zum Ende des der Tat vorausgehenden Jahres ein Paar gewesen, dann nicht mehr, hätten aber telefonisch Kontakt gehalten. Sie sei auch nach Alfdorf gefahren zu ihm und den Eltern. Da habe er sie an einem Tag, als seine Eltern nicht anwesend waren, gezwungen, mit ihm zu schlafen. Er habe danach immer wieder angerufen. Ende Mai sei sie nach Lorch gefahren, warum wisse sie eigentlich nicht. Ihr sei alles über den Kopf gewachsen. Später habe sie abhauen wollen, aber er und sein Vater seien ihr hinterher gekommen. Sie habe nur noch raus gedurft, wenn einer mitgegangen sei. Noch nicht einmal ans Fenster hätte sie gedurft.
„Die haben mich richtig fertig gemacht.“ Sie sei immer wieder geschlagen worden, auch von der Mutter des Angeklagten. Sie habe auch einen Suizidversuch unternommen. Schließlich sei es ihr gelungen, zu entkommen. Auf dem Bahnhof sei sie zusammengebrochen.
Sie kam dann zum Arzt und zeigte den jungen Mann an. Sie selbst wurde wegen der Suizidgefahr nach Weinsberg in die psychiatrische Klinik eingewiesen. Die mit ihr betraute Ärztin erklärte als Zeugin vor Gericht, die junge Frau habe schwere Belastungen mit sich herum geschleppt, und es sei ihr schwer gefallen über eine Vergewaltigung und die vier Monate in der Wohnung des Mannes mit Gewalterfahrung und Eingesperrtsein zu sprechen. „Ich habe sie als glaubwürdig eingeschätzt.“
Staatsanwältin Koller sah beim Angeklagten glaubhafte Angaben über von der Frau empfundene verschmähte Liebe, sie tue sich jedoch schwer, zu glauben, dass nichts gewesen sei. Auch sah sie bei der Geschädigten keinen Belastungseifer und sprach von einer Beziehung vor dem Hintergrund des Herkommens, in der es drunter und drüber ging. Sie äußerte, dass man sich wohl auf zwei Haupttaten beschränken könne, auch um auf ein Glaubwürdigkeitsgutachten zu verzichten. Dem schien das Schöffengericht nicht abgeneigt, jedoch nach einer Beratung wurde das Verfahren vertagt, um ein solches Gutachten einzuholen, um dann weiter zu beraten.

14 Tage kostenlos und unverbindlich testen?
Das RZ-Probeabo - digital oder klassisch mit Trägerzustellung

3850 Aufrufe
598 Wörter
5369 Tage 5 Stunden Online

Beitrag teilen

Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 5369 Tagen veröffentlicht.


QR-Code
remszeitung.de/2009/7/16/anklage-gegen-einen-jungen-turken-wegen-vergewaltigung/