Badeseen sind ohne Beanstandung und laden zum Schwimmen ein
Damit der Badespaß in den Seen im Ostalbkreis auch ungetrübt bleibt, werden die 10 Badeseen des Kreises in der Badesaison zwischen Mai und September in maximal 4-wöchigem Turnus im Badebereich durch den Geschäftsbereich Gesundheit des Ostalbkreises beprobt.
Mittwoch, 19. August 2009
Rems-Zeitung, Redaktion
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Maßstab für die Untersuchung durch die Gesundheitsexperten des Landkreises ist die Badegewässer-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft und die darin enthaltenen EU – Grenzwerte für Badeseen. Krankheitserreger, insbesondere Salmonellen und Darmviren, dürfen in Badeseen nicht auftreten. Die Sichttiefe soll 2 Meter, muss jedoch mindestens einen Meter betragen. Eine Gesundheitsgefahr bedeutet eine mangelnde Sichttiefe nicht, die Unfallgefahr wird aber erhöht. Dass die Anforderungen an die Sichttiefe in den Badeseen des Ostalbkreises meist schwierig einzuhalten sind, liegt an dem Humingehalt (kleinste Pflanzenteile ) der Gewässer.
Auch anhaltende Trockenzeiten verringern die Sichttiefe, weil der Wasserdurchfluss durch die Seen verringert wird. Schlamm– und Düngemitteleinschwemmungen bei starken Regengüssen haben ähnliche Wirkungen. Wenn Algenwachstum auftritt, „schrumpft“ die Sichttiefe öfters bis auf 30 cm, ja sogar 20 cm. Auch anomale Färbungen des Sees, sichtbare Schaumbildung oder Mineralölfilme dürfen die Seenoberflächen nicht verunzieren.
Die zuständigen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes haben seit Anfang Mai mit den ersten Beprobungen begonnen. Eine Grenzwertüberschreitung ist bislang in keinem See vorgekommen. Richtwerte wurden bei zwei Seen häufiger überschritten. Auch möglicherweise giftige Blaualgen wurden in geringen Mengen gefunden, ohne dass bislang eine gesundheitliche Gefährdung bestand.
Überschreitungen im letzten und in diesem Jahr zeigen aber zusammen mit den Phosphat– und Algenbefunden, dass die Seen nicht ungefährdet sind. Besonders, wenn eine intensive Uferranddüngung an den Seen, aber auch an den Vorflutern stattfindet, und wenn gleichzeitig Fischzucht und Badebetrieb stattfindet, kann es zu Einschränkungen bei den Sichttiefen kommen und die Algendichte nimmt zu. Dabei kann dann auch die giftige Blaualge überhandnehmen.
Das Gesundheitsamt rät den Erholungsuchenden, beim Baden einige wichtige Regeln zu beachten:
Nur im gekennzeichneten Badebereich baden.
Vorsichtshalber niemals Kopfsprünge ins Wasser machen (Unfallgefahr!).
Nicht direkt in Algen baden, besonders dann nicht, wenn sie eine grüne oder blaugrüne Färbung haben (Achtung eventuell Blaualgen!). Kinder besonders beaufsichtigen.
Beachten Sie bitte Warn– und Hinweistafeln der Gemeinden.
Wenn Sie beim langsamen Hineingehen in das Gewässer Ihre Beine auf dem Grund nicht mehr sehen können, beaufsichtigen Sie bitte Ihre Kinder verstärkt, um Unfälle zu vermeiden.
Das Sonnenbaden sollten Sie nicht übertreiben. Einölen bitte erst nach dem Badegang, sonst verursachen Sie einen Ölfilm auf dem See. UV-Sonnenschutz im Interesse der eigenen Haut nicht vergessen. Als Faustregel gilt: der UV-Schutz der verwendeten Sonnencreme sollte mindestens dem doppelten UVI (UV – Index) entsprechen.
Der jeweils aktuelle UV-Index für Deutschland ist ebenfalls abrufbar im Internet u.a. von der Seite www.gesundheitsnetz-ost-albkreis.de. Dort unter der Adresse www.ostalbkreis.de (Rubrik Landratsamt /Gesundheit /Wasser) stehen die Ergebnisse der Wasserproben zum Download zur Verfügung.
Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 5336 Tagen veröffentlicht.