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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Kein Herz für kleine Kicker bewiesen

Wenig Gefallen fand anscheinend ein 52 Jahre alter Mann am Fussballspielen der Nachbarjungs in Bettringen. Er hatte einen Strafbefehl wegen Nötigung und Körperverletzung erhalten. Von Dietrich Kossien

Samstag, 12. September 2009
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 51 Sekunden Lesedauer

SCHWÄBISCH GMÜND. Gegen diesen Strafbefehl hatte der Mann Einspruch eingelegt, weil es sich im Recht mit seinem Tun fühlte. Doch das sah das Gericht etwas anders, und auch die Zeugenaussagen ließen wenig Zweifel an seinem Fehlverhalten. So zog er schließlich den Einspruch nach Rücksprache mit seinem Verteidiger zurück.
Um was es ging, wurde bei der Verlesung der Anklage durch Staatsanwalt Humburger deutlich. So spielte im März der neunjährige Patrick draußen mit anderen Fußball, nachdem sie dafür ein Tor aufgestellt hatten. Dabei soll der Ball in die Garagenausfahrt des Angeklagten gerollt sein. Daraufhin soll er dem kleinen Jungen einen Fußtritt gegeben und die Kinder als Idioten bezeichnet haben, die auf seinem Grundstück nicht zu suchen hätten. Einer Nachbarin, die daraufhin sagte, nun sei er zu weit gegangen, sie würde die Polizei rufen, soll er dann beleidigt haben.
Das wollte der Angeklagte aber gar nicht so wahr haben. Der Krach und das Fußballspielen würde es schon seit Jahren geben. Und den blauen Fleck habe der Junge von den anderen Kids. Er habe nur den Ball von seinem Grundstück gekickt, und dabei die Hose des Jungen getroffen. Auch sprach er davon, dass er immer Abdrücke des Fußballs an seinem Garagentor habe. So die Aussage des Mannes, als ihn Richter Grimm fragte, ob er kein Verständnis für das Kicken der Buben habe.
Der kleine Fußballer wurde dann von Staatsanwalt und Richter befragt, denen es gelang, dass er nicht allzu viele Tränen vergoss. Er sagte aus, der Ball sei auf das Grundstück geflogen. Er sei gegen das Schienbein getreten worden, und den Bluterguss habe er nicht von anderen Jungs vor dem Spiel erhalten. Der Staatsanwalt wollte noch wissen, ob der Ball öfter in die Einfahrt rolle und ob sie öfter beschimpft wurden. Das bestätigte der Junge. Eine Zeugin hörte drinnen, was draußen los war und ging ans Fenster und hörte, wie der Kleine seiner Mutter zurief, „der hat mich gegen das Schienbein getreten, das tut so weh“. Da habe sie dem Nachbarn gesagt, „jetzt bist du zu weit gegangen“. Darauf sei sie beleidigt worden. Weiter sagte sie aus, immer wieder habe es Vorfälle mit ihm gegeben, auch sie selbst habe dabei schon einen Bluterguss bekommen.
Bei der Sachlage war es wohl nur folgerichtig, dass Richter Hans Dieter Grimm dem Angeklagten riet, den Einspruch zurück zu nehmen, könne doch eine Strafe vielleicht höher als der Betrag des Strafbefehls ausfallen. Davon wollte der Beschuldigte zunächst gar nichts wissen. Erst nach Rücksprache mit seinem Verteidiger tat er es dann doch.

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