Direkt zum Inhalt springen

Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Gewerkschaft fordert Betriebsräte zum Handeln auf /​Bei Leicht spendiert die Geschäftsleitung allen ein Eis

Wenn es im Sommer wie derzeit richtig heiß ist, kann das an manchen Arbeitsplätzen zu starken Belastungen führen. Darf die Temperatur die 26 Grad-​Grenze überschreiten? Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, damit die Hitze erträglich bleibt? Hier sind Betriebsräte gefragt, sagt die IG Metall.

Freitag, 23. Juli 2010
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 45 Sekunden Lesedauer

SCHWÄBISCH GMÜND (pm). In den Betrieben im Schwäbisch Gmünder Raum haben Betriebsräte unterschiedliche Maßnahmen angeregt und mit den Arbeitgebern vereinbart, die die Hitze am Arbeitsplatz erträglicher machen. Bei TRW in Alfdorf hat der Betriebsrat durchgesetzt, dass in den frühen Morgenstunden die Produktions– und Büroräume durchgelüftet werden. Auch mobile Klimaanlagen kommen zum Einsatz, wenn in Arbeitsräume die Temperatur über 30 Grad ansteigt. Ein neu eingebauter Lüftungskanal sorgt in der Halle für Frischluft. Der Arbeitsbeginn kann um eine Stunde vorgezogen werden. Im Angestelltenbereich wird außerdem eine Gefährdungsanalyse durchgeführt.
In den meisten Betrieben bekommen die Beschäftigten kostenloses Trinkwasser oder Tee. Bei Leicht Küchen spendiert die Geschäftsleitung bei großer Hitze allen noch ein Eis.
Der Betriebsrat bei Mahle in Lorch hat mit dem Unternehmen ausgehandelt, dass an Hitzetagen neben den üblichen Pausen zusätzliche Erholpausen von 5 Minuten pro Stunde (ab 35 Grad alle halbe Stunde) eingeführt werden. Dann können sich die Beschäftigten in gekühlten Aufenthaltsräumen erfrischen. Natürlich wird die Temperatur regelmäßig gemessen.
Die IG Metall Schwäbisch Gmünd weist auf die neue Rechtslage hin, die sich diesen Sommer geändert hat: Am 23. Juni 2010 wurde eine neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) bekanntgemacht. Die ASR A3.5 Raumtemperatur ersetzt die alte Arbeitsstätten-​Richtlinie 6. Die neue Regel formuliert klar nachprüfbare Bedingungen, unter denen eine Überschreitung der 26-​Grad-​Grenze überhaupt erlaubt ist. Hiermit wird zum Beispiel ausgeschlossen, dass schon im Frühjahr oder noch im Herbst hinter Glasfassaden oder in Fabrikhallen geschwitzt wird.
Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte bei den Maßnahmen
Außerdem gibt es klarere und strengere Maßnahmen, damit die Sommerhitze erträglicher wird.
Betriebsräte müssen laut IG Metall darauf achten, dass Anhang 3.5 der Arbeitsstättenverordnung eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur in Arbeitsstätten fordert. Die ASR 3.5 konkretisiert diese Anforderung; sie legt fest, dass die Lufttemperatur 26 Grad am besten nicht überschreiten soll. Ausnahmen sind zulässig, wenn an Arbeitsplätzen in erheblichem Maße betriebstechnisch bedingte Wärmeeinflüsse vorliegen. Das gilt etwa für die Arbeit am Hochofen. Steigt die Raumtemperatur trotz der genannten Anforderungen auf über 26 Grad, sollen vom Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.
Bei der Auswahl der Maßnahmen hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Besonderes Augenmerk ist bei einer Überschreitung der 26-​Grad-​Grenze geboten, wenn schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist, wenn besondere Schutzkleidung getragen werden muss, die die Wärmeabgabe behindert oder wenn es sich um gesundheitlich Vorbelastete oder besonders Schutzbedürftige (Jugendliche, Ältere, Schwangere) handelt.

14 Tage kostenlos und unverbindlich testen?
Das RZ-Probeabo - digital oder klassisch mit Trägerzustellung

1665 Aufrufe
421 Wörter
5016 Tage 6 Stunden Online

Beitrag teilen

Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 5016 Tagen veröffentlicht.


QR-Code
remszeitung.de/2010/7/23/gewerkschaft-fordert-betriebsraete-zum-handeln-auf---bei-leicht-spendiert-die-geschaeftsleitung-allen-ein-eis/