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Protest gegen die Ethylen-​Pipeline geht weiter

Sie sind sich zwar bewusst, dass sie momentan keine Handhabe gegen den Bau der Ethylen-​Pipeline haben. Dennoch protestieren Grundstücksbesitzer weiter gegen die vorgenommene Enteignung. Gestern gab es eine Kundgebung mit drei Dutzend Teilnehmern beim Haghof. Von Manfred Laduch

Samstag, 12. Februar 2011
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 12 Sekunden Lesedauer

ALFDORF-​HAGHOF. Die anstehende Landtagswahl nimmt die Interessengemeinschaft Alfdorf und Umgebung gegen den Bau der Ethylen-​Pipeline zum Anlass einer neuen Protestaktion. 30 große Schilder wurden angefertigt, die entlang der Trasse dort aufgestellt worden, wo nach wie vor Widerstand geleistet wird: Von Kirchheim/​Ries über Alfdorf bis hinüber ins Badische.
Im Rahmen einer Kundgebung wurden die Schilder gestern beim Haghof vorgestellt. Ulrich Maier, Vorsitzender der IG, schilderte, dass in den Grundstücken bereits die TAL-​Ölleitung und ein Lichtleiter-​Strang liegen, darüber hinweg eine Hochspannungsleitung führt. Jetzt solle auch noch die Ethylen-​Pipeline hinzukommen.
Es sei ein Skandal, dass die Enteignungen vollzogen wurden, obwohl vor dem Verwaltungsgericht und dem Verfassungsgericht noch Verfahren dagegen anhängig seien. Man habe versucht, mit den jetzt zur Wiederwahl stehenden Landtagsabgeordneten ins Gespräch zu kommen, sei aber auf keine befriedigende Reaktion gestoßen. Vor zweieinhalb Jahren habe der jetzige CDU-​Fraktionsvorsitzende im Landtag, Peter Hauk, als damaliger Landwirtschaftsminister noch behauptet, für dieses Privatprojekt könne es kein Enteignungsverfahren geben.
Ein Teilnehmer erklärte, dass ihm in den ursprünglichen Verhandlungen für drei Grundstücke eine Entschädigung in Höhe von 2000 Euro angeboten worden sei. Jetzt, nach der Enteignung, habe man ihm 200 Euro zugewiesen.
Hans-​Georg Ehret, langjähriger Alfdorfer Gemeinderat, beklagte, dass bei der Besitzeinweisung an die Pipeline-​Gesellschaft nicht nur der für die Leitung benötigte Streifen von 16 Metern Breite belastet worden sei, sondern jeweils die gesamten Grundstücke. Auch habe man die fremden Rechte nicht wie üblich in der Abteilung II des Grundbuches eingetragen, sondern in der für eine mögliche Beleihung viel schwierigeren Abteilung III.
Ulrich Maier verlas einen offenen Brief der IG an Ministerpräsident Stefan Mappus. Darin beschreibt er, wie die Gemeinschaft lange versucht habe, mit der Pipeline-​Gesellschaft EPS zu einer gütlichen Regelung zu kommen. Die habe freilich nach der Verabschiedung des Enteignungs-​Gesetzes keinerlei Notwendigkeit mehr gesehen, mit den Grundstückseigentümern zu verhandeln.
Beklagt wird in dem Schreiben vor allem die nach Ansicht der IG viel zu laschen Sicherheitsbestimmungen für die neue Pipeline. Außerdem gebe es keinerlei Garantien für eine Sicherung des Rückbaus der Anlagen, wenn die Betreibergesellschaft insolvent werde oder sich auflöse. Was für jeden kleinen Bauherren einer Biogasanlage gelte, müsse man auch für das millionenschwere EPS-​Projekt fordern. Schließlich werde auch die Wertminderung nicht ausreichend ausgeglichen. Durch die Art der Eintragung von Grunddienstbarkeiten werde es den Eigentümern erschwert, ihren Grundbesitz zur Finanzierung zu beleihen.
„Wir fordern von unserer Landesregierung einen sofortigen Baustopp, bis die Verfahren am Verwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht entschieden sind. Des weiteren fordern wir die Offenlegung der Katastrophenpläne, die ja Bestandteil des Genehmigungsverfahrens sind, bis heute aber noch nicht vorliegen. Die Grundstückseigentümer, Bewirtschafter und Anwohner entlang der Leitungstrasse haben ein Anrecht zu erfahren, was im Katastrophenfall geschieht und wie man sich zu verhalten hat.
Sollte dazu vor der Landtagswahl kein Signal von der Politik kommen, werden sich die Grundstückseigentümer und Anwohner genau überlegen, ob und wem sie ihre Stimme am 27. März geben werden“, schließt das von Ulrich Maier unterzeichnete Schreiben der Interessengemeinschaft an den Ministerpräsidenten.

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