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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Körperverletzung und Diebstahl führten drei Täter vor das Gmünder Amtsgericht: Drogen und Suff waren ihr Begleiter

Eine Frau und zwei Männer aus einer Unterkunft an der Aalener Straße standen gestern vor dem Gmünder Amtsgericht und mussten sich wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung und die Frau außerdem wegen eines zweifachen Diebstahls verantworten. Von Dietrich Kossien

Mittwoch, 02. Februar 2011
Rems-Zeitung, Redaktion
3 Minuten Lesedauer

SCHWÄBISCH GMÜND. Zuerst war noch alles einigermaßen friedlich. Vor der Gemeinschaftsunterkunft an der Aalener Straße hatte man gegrillt und getrunken. Dann jedoch gab es Zoff, aus dem die Anklage der Staatsanwaltschaft resultierte. Staatsanwältin Grieb hielt der Frau und den zwei Männern ihre Straftaten vor, bei denen sowohl bei einem Zeugen als auch der Angeklagten hoher Alkoholgenuss eine Rolle spielte (so etwa 2,3 Promille).
Der Anklage nach hatten sie im Vorjahr einen Mann mit der Faust auf den Kopf und in den Magen geschlagen. Dann war der gleiche Geschädigte danach zu einem späteren Zeitpunkt in seinem Zimmer an den Haaren gezogen worden, ein Finger landete dabei in seinem Auge, und dann soll auch noch, als er am Boden lag, auf ihn eingetreten worden sein. So die Staatsanwältin. Auch die Beleidigung, er sei eine große Kakerlake, soll gefallen sein. Sodann soll die Frau am Kalten Markt einer anderen Frau 450 Euro aus der Tasche in ihrem Pkw gestohlen haben. Damit nicht genug. Am Norma und der dortigen Bäckereifiliale an der Buchstraße soll die junge Frau einer älteren Frau 150 Euro gestohlen haben.
Mit vielen Worten schilderte die Frau jedoch, dass alles ganz anders gewesen sei. Der Geschädigte, der die Polizei gerufen hatte, sei in sie verknallt und habe ihr unter den Rock gegriffen. Da habe sie ihm in die Genitalien gelangt und zugedrückt. Der habe sie schon vorher wiederholt sexuell angegriffen. Sie hätten alle gesoffen, da sei es eskaliert.
Wegen der ständigen Anmache habe sie überreagiert. Anschließend seien ihr Mann (der zweite Angeklagte) und der andere Mann auf ihn los. Ihr Mann habe ihn festgehalten und gesagt, mache er sie noch mal an, gäbe es Ärger. Nur einmal sei der Mann geschlagen worden. Und der sie nur darauf aus, andere zu provozieren. Von den Diebstählen wollte sie dann gar nichts wissen. Die erste Frau sei ein „linkes Ding“. Sie habe sich nur mit ihr unterhalten. Ihr Mann habe der sogar vor dem Tafelladen die Sachen ins Auto getragen. Und von dem Diebstahl beim Norma (da hatte sie Hausverbot) wollte sie auch nichts wissen. Auch der zweite der Männer wusste nur, dass er gar nichts gemacht hatte. Das mit der „Kakerlake“ könne aber sein.
Bei derartigen Aussagen hatten es sowohl Ulrike Böckler, Robin Schmid als auch Robert Bäumel als ihre beigeordneten Verteidiger sowie Richter Grimm und die Staatsanwältin nicht leicht, Fassung zu bewahren, das um so mehr, als dann auch die Aussagen des geschlagenen Zeugen, der mit den drei zusammen in der Unterkunft beheimatet ist, mehr als seltsam waren. Hatte er noch vor der Polizei recht deutlich die Angriffe auf ihn geschildert, so stellte er nun alles andere als doch recht harmlos dar. Nur aus Versehen habe er den Rock der Frau berührt. Da habe er zwei oder drei Ohrfeigen bekommen, mehr aber nicht. „Dann war weiter gar nichts.“
Warum er dann die Anzeige gemacht habe, wenn alles so harmlos gewesen sei. Ob er was gekriegt habe, um nun so auszusagen? „Unglaublich, stets erzählen sie neue Geschichten“, meinte dazu Verteidiger Rechtsanwalt Bäumel. Der beantragte dann wie auch die beiden anderen Verteidiger wegen der vermeintlichen Körperverletzung Freispruch für seinen Mandanten bzw. die Einstellung des Verfahrens. Das geschah dann auch. Allerdings müssen die beiden angeklagten Männer jeweils zwanzig Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
Dicker kam es für die angeklagte Frau, die sich bereits mehrmals wegen Diebstahl, Drogenmissbrauchs und weiterer Delikte Strafen eingefangen hatte. Die beiden bestohlenen Frauen machten exakte Angaben zum Tathergang, so dass die Staatsanwältin daran keinen Zweifel hatte und eine sechsmonatige Freiheitsstrafe beantragte. Ihre Verteidigerin Ulrike Böckler sah das etwas anders und die erste Zeugin nicht als glaubwürdig an. So sei die Strafe zu hoch. Die Angeklagte selbst bat um eine Chance. Sie wolle eine Drogentherapie machen. Sie ließ sich von ihrer Verteidigerin beraten und gestand schließlich beide Diebstähle. Die habe sie wegen ihrer Sucht begangen.
Richter Hans-​Dieter Grimm sprach das Urteil mit einer Haftstrafe von fünf Monaten. Die Verbüßung der Strafe stellte er jedoch zurück, wenn die Verurteilte eine stationäre Drogentherapie anstelle der von ihr erwähnten ambulanten antreten würde. So ging wieder einmal einer der vielen Fällen, mit denen die Gerichte sich herumschlagen müssen und über die man eigentlich nur den Kopf schütteln kann, nach langem Hin und Her zu Ende.

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