Müllgebühren 2011 — GOA hat die Bescheide verschickt
Die Abfallwirtschaftsgesellschaft GOA teilt mit, dass bis in diesen Tagen die Gebührenbescheide für das Jahr 2011 verteilt wurden.
Samstag, 26. Februar 2011
Rems-Zeitung, Redaktion
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Die Zahlung der Gebühren ist auf zwei Termine verteilt. Es gibt jedoch für den zweiten Zahlungstermin keinen neuen Bescheid. Die Fälligkeit der zweiten Zahlung muss durch die Haushalte selbst überwacht werden. Zum ersten Fälligkeitstermin kann auch der Gesamtbetrag bezahlt werden.
Damit die Einhaltung der Zahlungstermine ganz einfach sichergestellt ist, empfiehlt die GOA die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Müllgebühren. Oder es kann als elektronische Gedächtnisstütze im Internet unter www.goa-online.de/Privatkunden beim Begriff „Gebühren“ der „Gebühren-Erinnerungsservice“ abonniert werden. Der Newsletter erinnert per E-Mail im Frühjahr und im Herbst eine Woche vor den Fälligkeitsterminen an die Zahlung der Müllgebühren.
Zusammen mit dem Gebührenbescheid erhalten die Haushalte die Kundenzeitung „GOA Aktuell“ die neuen Entsorgungskarten für Sperrmüll, Altmetall und Elektrogeräte sowie den Abfuhrkalender gültig ab April. Auf einem Blatt finden die Bürgerinnen und Bürger ihre speziellen Abfuhrtermine von Hausmüll, Gelben Säcken, Bio-Beuteln und Altpapier. Dazu die Termine zur Grün– und Weihnachtsbaumabfuhr, Grüncontainerstandorte, nahe Wertstoffhöfe, Altpapiersammlungen, Standzeiten des Problemstoffmobils und die Öffnungszeiten der Entsorgungsanlagen. Die Farbe des neuen Abfallkalenders ist hell-orange.
Fragen zu den Gebührenbescheiden beantwortet das eigens eingerichtete GOA-Call-Center. Auf den Gebührenbescheiden ist zur Vereinfachung der Kontaktaufnahme die Durchwahl der zuständigen Sachbearbeiter angegeben. Ist die gewählte Nummer belegt, wird der Anruf automatisch auf einen freien Platz im Call-Center weitergeleitet.
In den ersten Tagen nach der Verteilung der Gebührenbescheide sind die Telefone erfahrungsgemäß sehr stark ausgelastet. Die GOA bittet um Verständnis, dass es trotz des Call-Centers oder bei persönlichen Besuchen zu Wartezeiten kommen kann. Bei Fragen zum Gebührenbescheid ist die GOA auch schriftlich zu erreichen:
Postfach 19 20, 73509 Schwäbisch Gmünd oder Telefax 0 71 71/18 00 – 6 77.
Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 4779 Tagen veröffentlicht.