Direkt zum Inhalt springen

Nachrichten Ostalb

Mobilfunk: Durlangen bekommt recht

Zwar liegt die vollständige schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor, aber Bürgermeister Dieter Gerstlauer erfuhr gestern schon einmal telefonisch und per Fax, wie das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Sachen Mobilfunkturm ausfiel.

Samstag, 18. Februar 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 51 Sekunden Lesedauer

DURLANGEN (gbr). Während in der ersten Instanz am Verwaltungsgericht in Stuttgart die Mobilfunkturm-​Betreibergesellschaft DFMG aus Münster/​Westfalen im Streit um das Baurecht (für den seit Jahren in Durlangen umstrittenen Funkturm) Recht bekommen hatte, wurde das damit verbundene Baurecht nun vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in der zweiten Instanz aufgehoben.
Nach Auffassung des VGH könne die Firma an jenem Standort, um den es im Verfahren geht, nämlich gar keine Privilegierung für ein Baurecht in Anspruch nehmen – und zwar deshalb nicht, weil der beabsichtigte Bau dieser Anlage nicht ortsgebunden (soll heißen ausschließlich dort möglich) sei. Nur wenn aufgrund von technisch-​geographischen Umständen der Bauherr auf genau diese Stelle als Bauplatz angewiesen wäre, könnte die Privilegierung gelten gemacht werden, begründete der VGH sein Urteil. Auch wenn dieser Standort Lagevorteile biete, stehe und falle das Projekt nicht damit, dass dieses Grundstück ausscheidet. Dass alternative Flächen nicht zur Verfügung stehen, weil die Eigentümer nicht verkaufen oder verpachten wollen, spiele für die Frage der Privilegierung keine Rolle.
Darüber hinaus wurde vom Gericht auch darauf verwiesen, dass zum Beispiel im Innenbereich technisch geeignete Standorte vorhanden seien. Standorte auf dem Steelcase-​Areal kann die Fa. DFMG allerdings nicht nutzen, weil der Eigentümer sich gegenüber der Gemeinde vertraglich verpflichtet hat, dass auf seinem Gelände keine Mobilfunksender installiert werden. Als Gegenleistung hatte die Gemeinde als Gläubiger im Insolvenzverfahren auf alte Ansprüche verzichtet.
Bürgermeister Gerstlauer brach wegen des Urteils gestern keineswegs in Jubel aus, sondern relativierte die Bedeutung des Gerichtsbeschlusses. „Dies ist für uns ein Etappen-​Sieg. Wir haben Zeit gewonnen – mehr nicht!“. Denn die Gegenseite hat immer noch die Möglichkeit, gegen das aktuelle Urteil in die Revision zu gehen. Dann würde sich – in dritter Instanz – das Bundesverwaltungsgericht mit der Durlanger Angelegenheit befassen.
„Allerdings geht es dabei dann gar nicht mehr spezifisch um Durlangen, sondern um die Klärung einer juristischen Grundsatzfrage. Sonst würde sich die Justiz auf Bundesebene ja gar nicht mit dem Fall befassen“, räumte der Durlanger Schultes im Gespräch mit der Rems-​Zeitung ein und sprach von einer sowohl für Städte, Gemeinden und Mobilfunkgegner als auch für Betreiberfirmen von Funktürmen und Sendeanlagen recht spannenden Frage. „Gegenstand des seit 2006 laufenden Verfahrens ist ja nicht etwa das Thema, ob Mobilfunk der Gesundheit schadet oder nicht, sondern die rein verwaltungsrechtliche Frage, welche Kriterien bei der Standortsuche erfüllt sein müssen, um die Bedingungen für eine Privilegierung zu erfüllen.“ Deshalb bedeute das jetzige Urteil auch keineswegs, dass in Durlangen nun keine Sendeanlage für Mobilfunk installiert werden darf. Es könne, so Gerstlauer, jederzeit ein anderer Bauantrag kommen, so dass erneut ein Genehmigungsverfahren beginne.

14 Tage kostenlos und unverbindlich testen?
Das RZ-Probeabo - digital oder klassisch mit Trägerzustellung

3744 Aufrufe
447 Wörter
4422 Tage 12 Stunden Online

Beitrag teilen

Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 4422 Tagen veröffentlicht.


QR-Code
remszeitung.de/2012/2/18/mobilfunk-durlangen-bekommt-recht/