Direkt zum Inhalt springen

Nachrichten Ostalb

Durlangen und der Streit um die Mobilfunkantenne: Verwaltungsgericht befasste sich mit der Angelegenheit

Der achte Senat des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim tagte gestern in Durlangen. Verhandlungssache: eine zu bauende Mobilfunk-​Antenne, welche die Gemeinde ablehnt. Der geplante Standort wurde in Augenschein genommen. Eine Entscheidung will der Senat am Freitag, 17. Februar, treffen.

Mittwoch, 08. Februar 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
3 Minuten Lesedauer


DURLANGEN (rw). „Alles ist einfacher und leichter als so ein jahrelanges Gerichtsverfahren“, seufzte Peer Kollecker, ein Vertreter der Klägerinnen-​Seite Deutsche Funkturm-​GmbH. Aber die Angelegenheit, so lange sie nun schon dauert, stößt in Durlangen nach wie vor auf größtes Interesse. Der Vereinsraum in der Gemeindehalle, wo die Verhandlung gut zwei Stunden lang über die Mittagszeit stattfand, war mit Zuhörern gut gefüllt.
Am Abend zuvor hatte der Gemeinderat mit sieben zu vier Stimmen nichtöffentlich beschlossen, bei seiner bisher schon vertretenen ablehnenden Haltung zur Errichtung von Mobilfunkanlagen auf Gemeindegebiet zu bleiben. Bürgermeister Dieter Gerstlauer hatte eine „Konfliktlösungsstrategie“ zur Wahrung der Gemeindeinteressen vorgeschwebt, diese aber hatte sich durch das Gemeinderatsvotum erübrigt. Und Gerstlauers Aufgabe in der Verhandlung beschränkte sich darauf, die ablehnende Haltung der Gemeinde zum Bau von Mobilfunkantennen aus „gesundheitlichen Aspekten“, wegen Landschaftsbild-​Beeinträchtigung und wegen Rücksichtnahme auf den nahen Reiterhof zu verdeutlichen. Einen Konsens lehne der Gemeinderat ab, „die Gemeinde will gar keinen Standort.“
Der vorgesehene Platz für die Antenne befindet sich im Außenbereich auf einer Grünfläche zwischen Tanau und Durlangen, 150 Meter von der Bebauung entfernt. Gesamthöhe: knapp 34 Meter, für mehrere Mobilfunksender und Richtfunk ausgelegt.
Dass die Deutsche Funkturm GmbH, ein Unternehmen der Telekom-​Gruppe, gegen das Land Baden-​Württemberg wegen Erteilung einer Baugenehmigung klagt — die Gemeinde Durlangen war nur beigeladen -, hat eine lange Vorgeschichte, auf die der Vorsitzende Richter Harms einging: Ein Hin und Her von versagten Baugenehmigungen und Widersprüchen seit 2006, die über die Kommunalaufsicht des Landkreises zum Verwaltungsgericht Stuttgart führte, das 2009 der Klägerin recht gab, worauf die Gemeinde erneut Rechtsmittel einlegte. Die Berufung wurde zugelassen, der Verwaltungsgerichtshof war die nächste Instanz. Dem Senatsvorsitzenden und seinen zwei Beisitzern ging es im Wesentlichen um die Fragen, ob die Funkturm GmbH plausibel nachweisen kann, dass sie sich vergeblich um Standorte im Innenbereich bemüht hat und ob die Rechte der Gemeinde — Planungshoheit und bevorrechtigte Zulässigkeit im Außenbereich (Paragraph 35 des Baugesetzbuches) durch das Verwaltungsgerichtsurteil verletzt werden.
Für die Gemeinde brachte Rechtsanwalt Klaus Kniep vor, dass sich die Betreiber nicht ausreichend um Innenbereich-​Standorte bemüht hätten. Topographisch und funktechnisch kämen immer mehrere Standorte in Frage, hielt Michael Uechtritz für die Klägerinnen-​Seite dagegen. Es gehe auch nicht nur um die Versorgung des Innenbereichs von Durlangen, sondern auch um Tanau und Zimmerbach — „will das Gesetz drei Anlagen?“, so seine rhetorische Frage. Wer immer in der Gemeinde bereit gewesen sei, ein Grundstück bereitzustellen, sei auf Widerstand gestoßen. Der Standort im Außenbereich versorge substanziell auch den Innenbereich. Auf die Frage des Vorsitzenden, welche Standorte denn außen noch in Frage gekommen seien, berichtete Bürgermeister Gerstlauer von einem weiteren Grundstück, das die Gemeinde vor Jahren zu diesem Zweck gekauft habe, „sie machte dann aber einen Rückzieher.“
Peer Kollecker fügte an, dass 2007 ein Gewerbetreibender ein Grundstück bereitstellen wollte, „aber der gute Mann gab dem Druck aus der Bewohnerschaft gleich nach.“ Es habe damals nicht einmal mehr Vertragsverhandlungen gegeben, und „Alternativstandorte liegen nicht auf der Straße.“
Auf den Einwand der Gegenseite, die Funkturm-​Gesellschaft habe ihre Bemühungen im Innenbereich eingestellt, als klar geworden sei, dass sie draußen ein Grundstück erhalten könne, bemerkte Kollecker, dies sei der „Weg des geringsten Widerstandes“ gewesen, zumal das Verfahren seit 2006 andauere. „Wir haben aber seitdem nichts geeignetes gefunden.“
Soweit wurde die Frage der Ortsgebundenheit erörtert. Danach ging es um die öffentlichen Belange, die der Zulässigkeit des Vorhabens im Wege stehen könnten. Kniep erwähnte die „schädlichen Auswirkungen“ von Mobilfunkstrahlen für Kinder und Jugendliche unter Verweis auf Studien, die weiteren Forschungsbedarf für gegeben halten. Außerdem sei die geplante Anlage zu nahe an der Wohnbebauung. Vorgeschrieben sei ein Abstand von 7,5 Metern, so Uechtritz, vorhanden seien 150 Meter — „ein Faktor, der keine schädlichen Einwirkungen nahelegt.“ Der weitere Klärungsbedarf, von dem die Studien sprächen, beziehe sich auf die Mobiltelefone, nicht aber auf die Basisstationen.
Der Rest der Verhandlung mit Augenscheinnahme fand nichtöffentlich draußen zwischen Tanau und Durlangen statt. Zwischen den Gruppen der Zuhörer und Prozessbeteiligten wurde weiter Abstand gewahrt. Aber alle froren. Der Senat zog sich zur Beratung in einen Kleinbus zurück. Einen Beweisantrag von Kniep über die bestehende Mobilfunk-​Abdeckung in Durlangen lehnte Richter Harms als „unsubstantiiert“ ab. Der Entscheidungstermin sei nächste Woche, am Freitag, 17. Februar, 10 Uhr, „in meinem Dienstzimmer in Mannheim.“

14 Tage kostenlos und unverbindlich testen?
Das RZ-Probeabo - digital oder klassisch mit Trägerzustellung

5493 Aufrufe
721 Wörter
4453 Tage 5 Stunden Online

Beitrag teilen

Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 4453 Tagen veröffentlicht.


QR-Code
remszeitung.de/2012/2/8/durlangen-und-der-streit-um-die-mobilfunkantenne-verwaltungsgericht-befasste-sich-mit-der-angelegenheit/