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Spielhallen: Auflagen werden strenger

Strengere Auflagen für Spielhallen sieht der Entwurf des Landes für das neue Glücksspielgesetz vor. Für Spielhallenbesitzer hat dies weitreichende Folgen, aus Sicht der Suchthilfe im Ostalbkreis ist dies jedoch ein Schritt in die richtige Richtung.

Samstag, 22. September 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 6 Sekunden Lesedauer

OSTALBKREIS (lra). Glücksspiel jeglicher Art unterliegt dem Monopol des Staates. Dies begründet sich mit den großen Gefahren, welche mit dem Glücksspiel allgemein verbunden sind. Verschuldung, soziale Verelendung und Suchtverhalten sind nur einige der Problemfälle, die bei regelmäßigem Glücksspiel auftreten können. Dem entgegen steht allerdings das Recht auf Gewerbefreiheit. Mehrere höchstrichterliche Entscheidungen auf europäischer und Bundesebene haben deshalb den Rahmen für eine grundsätzliche Regelung des Glücksspielsektors abgesteckt. Diese Vorgaben will das Land Baden-​Württemberg bereits im Herbst diesen Jahres in Landesrecht gießen.
Die Suchthilfe im Ostalbkreis begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich. Wie der Suchtbeauftragte des Landkreises, Berthold Weiß, in einer Stellungnahme mitteilt, werde es höchste Zeit, dass gerade der hochproblematische Geldspiel-​Sektor reglementiert werde. Nach allen aktuellen Studien zur Glücksspielsucht sind es gerade die Geldspielautomaten neuerer Generation, die ein extrem hohes Suchtpotential entfalten. Durch das Umwandeln von Geldguthaben in Spielpunkte, die schnelle Spielabfolge und einen hohen Anteil von Fast-​Gewinnen üben diese Geräte einen großen Reiz auf glücksspielgefährdete Menschen aus.
Gerade hier setzt das Landesgesetz an, das bereits im Entwurf vorliegt. Zwar werden einerseits künftig auch die Regelungen für Spielbanken und Lotterien in dieser Vorschrift gebündelt. Die wesentlichsten Änderungen sind aber für die örtlichen Spielhallen und Geldautomaten zu erwarten, von denen im gesamten Ost-​albkreis weit über 800 betrieben werden.
So sollen neue Genehmigungen künftig auf maximal 15 Jahre befristet werden. Gleichzeitig soll durch eine Abstandsregelung ausgeschlossen werden, dass zu viele Spielhallen in einem Gebiet entstehen: Die Entfernung zwischen zwei dieser Einrichtungen muss nach dem Gesetzesentwurf mindestens 500 Meter betragen. Soweit sollen sie auch von Schulen und Jugendeinrichtungen entfernt sein. Allein diese Regelung wird nach Ablauf einer Übergangsfrist zu einer deutlichen Reduzierung der Einrichtungen führen.
Neu ist aber auch die Anwendung der Spielersperre auf die Spielhallen. War dieses System bislang auf die staatlichen Spielbanken beschränkt, soll es künftig auch auf die Spielhallen ausgedehnt werden. Gerade für problematische und pathologische Spieler ist die Sperre eine Erfolg versprechende Interventionsform. Sie ist in vielen Fällen notwendig, um eine dringend notwendige Verhaltensänderung bei Verschuldung oder Suchtgefahren zu erreichen. Hierzu soll auch das Sozialkonzept dienen, welche nicht nur Betreiber von Spielhallen, sondern auch alle anderen Anbieter von Glücksspielen entwickeln müssen.
In diesen Sozialkonzepten müssen sie darlegen, mit welchen Maßnahmen sie den schädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorbeugen wollen. Darüber hinaus müssen alle Mitarbeiter eine intensive Schulung absolvieren. Dies empfehlen Suchtexperten seit langem als wichtigen präventiven Ansatz. Geschulte Mitarbeiter sollen künftig bereits im Ansatz erkennen, ob ein Spieler Gefahr läuft, süchtig zu werden. Dazu sollen die regionalen Beratungsstellen in die Schulungen eingebunden werden. Im Ostalbkreis bietet die Suchtberatungsstelle der Kreisdiakonie seit vielen Jahren Beratung und Behandlung bei problematischem Spielverhalten an.
Auf die weit reichenden Folgen der Glücksspielsucht wollen der Ostalbkreis und die Diakonie durch eine Beteiligung am landesweiten „Aktionstag Glücksspielsucht“ am kommenden Dienstag, 25. September, aufmerksam machen. Geplant sind am Nachmittag Aktionen auf dem Bahnhofsvorplatz und in der Innenstadt von Aalen.

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