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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Berufsverbot und Haftstrafe für Rechtsanwalt

Ende 2013 wurde vom Schwurgericht in Ellwangen eine Haftstrafe gegen einen in Gmünd tätigen Rechtsanwalt in einem Berufungsprozess ausgesprochen. Er hatte, wie ihm das Berufungsgericht bescheinigte, Mandantengelder in nicht geringer Höhe veruntreut. Auch wurde gegen ihn ein Berufsverbot verhängt, wie es zuvor schon das Amtsgericht getan hatte. Jetzt wurde ihm von Staatsanwalt Böhmer wiederum die Veruntreuung von Mandantengeldern vorgeworfen.

Donnerstag, 08. Mai 2014
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 57 Sekunden Lesedauer

SCHWÄBISCH GMÜND (kos).Wieder fühlte sich anscheinend der Beklagte als Opfer falscher Anschuldigungen, konnte man doch seine weitschweifigen Erklärungen kaum anders auslegen. In der gestrigen Verhandlung vor dem Gmünder Schöffengericht versuchte der Anwalt erneut, alle Schuld mit immer neuen Varianten von sich zu weisen.
Diesmal ging es um zwei weitere Fälle der Untreue: Zahlungen von Versicherungen an Versicherungsnehmer, die auf sein Geschäftskonto und nicht an ein Anderkonto für Mandantengelder überwiesen wurden. Ausgezahlt hat er sie nicht.
Einmal handelte es sich um rund 27 000 Euro und ein anderes Mal um rund 1 500 Euro. Diese wollte er als Honorar in Rechnung stellen, obwohl die Rechtsschutzversicherungen seiner Mandantinnen dieses übernommen und überwiesen hatten. Auch war die Höhe der Honorare mit z.T. rund einem Viertel überhöht. Angeblich, so führte er ins Feld, sollte das aber auf Honorarvereinbarungen beruhen. Bei einer der Mandantinnen zahlte er erst, nachdem diese eine Hypothek auf sein Haus eintragen ließ, die andere ging bis heute leer aus. Sie hatte wegen seiner von ihr vermuteten Machenschaften das Mandat gekündigt. Daraus nahm er sich das Recht, 12 500 Euro einzubehalten. Er sei durch sie geschädigt worden, weil durch sie zwei seiner Mandantinnen auch ihr Mandat zurückgezogen hätten.
Eine angebliche Vereinbarung über ein angebliches Erfolgshonorar hatte vor Gericht jetzt keinen Bestand. Es wurde vermutet, dass seiner damaligen Mandantin eine Unterschrift untergejubelt worden war. Die ursprünglich mit der Wahrnehmung seiner Verteidigung beauftragte Anwältin aus Dortmund hatte sich von ihrem Mandat entbinden lassen – was der Angeklagte zum Anlass nahm, die Vertagung des Verfahrens zu beantragen. Den Prozess führenden Amtsgerichtsdirektor Klaus Mayerhöffer wollte er wegen Befangenheit ablehnen. Erfolg hatte er damit nicht.
Mehrfach musste sich der Angeklagte durch Richter und Staatsanwalt zu konkreten Aussagen aufrufen lassen und darauf, dass der Tatbestand der Untreue bereits dann erfüllt sei, wenn er Mandantengelder nicht auf ein Treuhandkonto zahlen lasse. Auch gegenüber dem Staatsanwalt blieb er die Antwort schuldig, warum es ein solches Treuhandkonto nicht gegeben habe. Davon hätte er als ein seit über zwanzig Jahre tätiger Anwalt wissen müssen.
Die Zeugenaussagen ließen keinen Zweifel an seiner Untreue. Für einen seit 20 Jahren agierenden Anwalt sei sein Verhalten unverständlich, so der Staatsanwalt, eine Haft von 21 Monaten sei angebracht, ebenso ein Berufsverbot. Eine Bewährung könne es nicht geben.
Das Gericht verurteilte den Anwalt zu 14 Monaten Haft, sprach keine Bewährung und wie schon im Verfahren zuvor, gegen das noch die Berufung läuft, ein Berufsverbot von drei Jahren aus. Ein weiteres Verfahren im Ellwanger Landgericht ist bereits terminiert.

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