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Nachrichten Rems-Murr

Stallpflicht für Geflügel ist aufgehoben

Wegen der Vogelgrippe galt auch im Rems-​Murr-​Kreis seit 20. November Stallpflicht für Geflügel. Diese Stallpflicht ist ab 1. Februar, aufgehoben, wie das Veterinäramt des Landratsamts Rems-​Murr-​Kreis mitteilt.

Dienstag, 31. Januar 2017
Rems-Zeitung, Redaktion
43 Sekunden Lesedauer

„Auf Grund des nach wie vor massiven Seuchengeschehens in unseren Nachbarländern, in Europa und aktuellen Fällen von Vogelgrippe bei Wildvögeln in Baden-​Württemberg, können wir keine Entwarnung geben“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk, MdL. Deshalb müssen Tierhalter auch weiterhin landesweit die Hygienevorschriften streng einhalten, so der Minister. Bis heute wurden in Baden-​Württemberg 304 Fälle des hochansteckenden Vogelgrippevirus bei Wildvögeln bestätigt. Untersucht wurden bislang 1123 Proben.
In Baden-​Württemberg wurde das Virus bei Wildvögeln allerdings ausschließlich am Bodensee festgestellt – sowie in einigen Fällen an Rhein und Donau. Eine aktuelle wissenschaftliche Risikoabschätzung kam daher zu dem Schluss, dass die Stallpflicht nur in denjenigen Gebieten weiterhin gelten soll, in denen sich vermehrt Zugvögel sammeln beziehungsweise in denen eine hohe Geflügeldichte herrscht.
Da beides im Rems-​Murr-​Kreis nicht vorliegt und in den vergangenen Wochen weder hier noch in den Nachbarkreisen Geflügelpestfälle auftraten, darf das Geflügel also ab sofort wieder ins Freie.

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