Stallpflicht für Geflügel ist aufgehoben
Wegen der Vogelgrippe galt auch im Rems-Murr-Kreis seit 20. November Stallpflicht für Geflügel. Diese Stallpflicht ist ab 1. Februar, aufgehoben, wie das Veterinäramt des Landratsamts Rems-Murr-Kreis mitteilt.
Dienstag, 31. Januar 2017
Rems-Zeitung, Redaktion
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In Baden-Württemberg wurde das Virus bei Wildvögeln allerdings ausschließlich am Bodensee festgestellt – sowie in einigen Fällen an Rhein und Donau. Eine aktuelle wissenschaftliche Risikoabschätzung kam daher zu dem Schluss, dass die Stallpflicht nur in denjenigen Gebieten weiterhin gelten soll, in denen sich vermehrt Zugvögel sammeln beziehungsweise in denen eine hohe Geflügeldichte herrscht.
Da beides im Rems-Murr-Kreis nicht vorliegt und in den vergangenen Wochen weder hier noch in den Nachbarkreisen Geflügelpestfälle auftraten, darf das Geflügel also ab sofort wieder ins Freie.
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