Feuerwerk erst an Silvester gestattet
Knallen wird es ab sofort. Wie jedes Jahr, da kann man machen, was man will. Auch wenn das Böllern eigentlich nur an Silvester und Neujahr gestattet ist. Am Donnerstag, 28. Dezember, beginnt der Feuerwerks-Verkauf.
Mittwoch, 27. Dezember 2017
Rems-Zeitung, Redaktion
24 Sekunden Lesedauer
Wer das neue Jahr 2018 mit Feuerwerk, Zischen und Krachen begrüßen will, muss sich an Feuerwerkskörper mit der Bezeichnung „Kleinstfeuerwerk“ (Klasse I) bzw. „Kleinfeuerwerk“ (Klasse II) orientieren. Das sind die einzigen pyrotechnischen Artikel, die ohne besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis verkauft werden. Es gelten jedoch Einschränkungen. Darauf weist das Landratsamt Ostalbkreis hin. Was zu beachten ist, lesen Sie am Donnerstag in der Rems-Zeitung.
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