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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Cross-​Border-​Leasingvertrag aufgelöst

Die Kläranlage der Stadt Gmünd gehört der Stadt wieder ganz alleine — und deshalb wird auf dem Gmünder Rathaus ein ganz großer Stein von vielen Herzen gefallen sein: Das im Jahr 2003 vereinbarte Cross-​Border-​Lease für die Abwasseranlagen der Stadt Schwäbisch Gmünd wurde einvernehmlich mit den US-​amerikanischen Investoren und allen beteiligten Finanzinstituten vorzeitig beendet. Gleiches gilt für die damals gemeinsam mit Schwäbisch Gmünd abgeschlossenen Cross-​Border-​Leases der Städte Aalen und Heidenheim.

Montag, 21. August 2017
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 25 Sekunden Lesedauer

Die drei Städte Aalen, Gmünd und Heidenheim hatten gemeinsam dieses Cross-​Border-​Leasing mit den Amerikanern unterzeichnet, weil sie alleine gar nicht in der Lage dazu gewesen wären. Inhalt dieses Vertrages war die Vermietung der kommunalen Abwasseranlagen an einen amerikanischen Investor, bei zeitgleicher Rückanmietung. Mit dem im Jahr 2003 geschlossenen Cross-​Border-​Lease-​Geschäft war es den US-​amerikanischen Investoren möglich, aufgrund der langfristigen Anmietung der Abwasseranlagen, Steuervorteile in den USA zu erzielen. Ein Teil der prognostizierten Steuerersparnis wurde bei Vertragsabschluss im Jahr 2003 vorab an die Stadt Gmünd als sogenannter Barwertvorteil in einer Größenordnung von rd. 3,6 Mio. Euro ausgeschüttet. Oberbürgermeister Richard Arnold, Finanzbürgermeister Dr. Joachim Bläse und Stadtkämmerer René Bantel zeigen sich mit dem frühzeitigen Vertragsende sehr zufrieden. Nicht nur, dass der Vertrag bereits nach der Hälfte der ursprünglich angedachten Laufzeit beendet werden konnte, sondern vor allem auch deshalb, da die wirtschaftlichen Risiken für die Restlaufzeit von 14 Jahren nun nicht mehr bestehen. Diese Risiken, die beim Abschluss des Vertrages noch als sehr unwahrscheinlich bewertet wurden, waren durch die geänderten Rahmenbedingungen auf den Finanzmärkten zuletzt deutlich angestiegen. Hinzu kommt, dass zukünftig auch die bisherigen laufenden Kosten aus dem Vollzug des Vertrages nicht mehr anfallen (z.B. Anwalts– und Beratungskosten zur Erfüllung von vertraglichen Berichts-​, Überwachungs– und sonstigen Handlungspflichten). „Die vorzeitige Beendigung“, so Oberbürgermeister Richard Arnold, „bedeutet für die Stadt Schwäbisch Gmünd vor allem, dass damit nun alle Risiken, die bei einer Fortführung des Vertrages weiterhin bestanden hätten, weggefallen sind. Ich bin froh, dass das ganze Thema Cross-​Border-​Leasing nun zu einem guten Ende gekommen ist und, unter dem Strich, auch aus finanzieller Sicht, für die Stadt zu einem positiven Ergebnis geführt hat.“ Mehr über die Rückabwicklung am Dienstag in der Rems-​Zeitung.

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