Bundestagswahl: Wie können Blinde abstimmen?
Mittwoch, 23. August 2017
Rems-Zeitung, Redaktion
38 Sekunden Lesedauer
Von der Bundestagswahl soll niemand ausgeschlossen werden, sofern eine Wahlberechtigung vorhanden ist. Natürlich gilt das auch für Blinde und stark Sehbehinderte. Und da die Anonymität der Stimmzettel eines der Grundprinzipien der Wahl ist, müssen für sie die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Das Zauberwort heißt Stimmzettelschablone. Speziell für den Bedarf angefertigte Vorlagen aus dicker Pappe enthalten den kompletten Text der Stimmzettel in Blindenschrift. Nur die die Felder zum Ankreuzen für Erst– und Zweitstimme bleiben frei. Dadurch kann die Schablone einfach aufgelegt werden und der Stimmzettel, auf diese Weise in Blindenschrift „übersetzt“, ausgefüllt werden. Eine sinnvolle Methode. Aber woher bekommt man diese Schablone?
Mehr darüber in der Rems-Zeitung am Donnerstag, 24. August.
Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 2437 Tagen veröffentlicht.