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Nachrichten Blaulicht

40-​Jähriger bedroht mit Anscheinswaffe die Polizei

Viel Herzklopfen bei allen Beteiligten verursachte eine Konfrontation mit einer Schusswaffe in der Nacht zum Sonntag bei der Polizei und ihrem Gegenüber. Ganz am Ende stellte sich heraus, dass es sich bei der Waffe um eine Anscheinswaffe gehandelt hatte. Die Gefahr durch einen Schuss verletzt zu werden, war dadurch aber nicht vom Tisch, sie hatte nur die Seite gewechselt.

Montag, 15. Januar 2018
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 14 Sekunden Lesedauer

Die Polizei war in der Nacht auf Routinestreifenfahrt und durchfuhr unter anderem auch die Bocksgasse. Gegen 2.50 Uhr fuhr sie dabei an zwei Männern vorbei, als der Beifahrerin im Streifenwagen auffiel, dass einer der beiden eine Schusswaffe mit sich führte und damit, unter den verschränkten Armen hindurch, auf sie zielte. Da der Mann zu diesem Zeitpunkt sehr dicht am Streifenwagen stand und durch den glücklichen Umstand, dass das Beifahrerfenster bereits geöffnet war, gelang es der Polizeibeamtin mit einer reflexartigen Bewegung den Mann zu entwaffnen. Der 40-​jährige Mann wurde auf die Dienststelle gebracht, wo auch die Waffe einer Überprüfung unterzogen wurde. Dabei stellte sich heraus, dass es sich um einen täuschend echten Nachbau einer echten Waffe handelte. Da ein spontanes Erkennen als Anscheinswaffe, zumal bei Nacht und in einer Situation, in der ein Angriff droht, nicht möglich ist, war der scheinbare Angreifer in diesem Moment selbst in Lebensgefahr.
Wie sich zudem herausstellte, stand der Mann unter dem Einfluss von Alkohol. Aufgrund seines Allgemeinzustandes wurde er einem Arzt vorgestellt, der eine vorläufige Einweisung in eine psychiatrische Klinik veranlasste. Die Polizei ermittelt gegen ihn unter anderem wegen Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz.
Gerade mit Hinblick auf die Faschingszeit weist die Polizei noch einmal nicht nur auf das Verbot hin, solche Waffen, die den Anschein einer echten Waffe erwecken, zu führen. Ganz eindringlich zeigt der geschilderte Sachverhalt auch, welchen Gefahren sich die Menschen aussetzen, die dem Verbot zuwider handeln.

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