40-Jähriger bedroht mit Anscheinswaffe die Polizei
Viel Herzklopfen bei allen Beteiligten verursachte eine Konfrontation mit einer Schusswaffe in der Nacht zum Sonntag bei der Polizei und ihrem Gegenüber. Ganz am Ende stellte sich heraus, dass es sich bei der Waffe um eine Anscheinswaffe gehandelt hatte. Die Gefahr durch einen Schuss verletzt zu werden, war dadurch aber nicht vom Tisch, sie hatte nur die Seite gewechselt.
Montag, 15. Januar 2018
Rems-Zeitung, Redaktion
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Wie sich zudem herausstellte, stand der Mann unter dem Einfluss von Alkohol. Aufgrund seines Allgemeinzustandes wurde er einem Arzt vorgestellt, der eine vorläufige Einweisung in eine psychiatrische Klinik veranlasste. Die Polizei ermittelt gegen ihn unter anderem wegen Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz.
Gerade mit Hinblick auf die Faschingszeit weist die Polizei noch einmal nicht nur auf das Verbot hin, solche Waffen, die den Anschein einer echten Waffe erwecken, zu führen. Ganz eindringlich zeigt der geschilderte Sachverhalt auch, welchen Gefahren sich die Menschen aussetzen, die dem Verbot zuwider handeln.
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