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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Stadt will Bußgelder zurückbezahlen

Im Fall der zu Unrecht erhobenen Bußgelder für LKW-​Fahrer im Gmünder Einhorn-​Tunnel will sich die Stadt Schwäbisch Gmünd nun mit den Betroffenen in Verbindung setzen.

Freitag, 23. November 2018
Heinz Strohmaier
1 Minute 15 Sekunden Lesedauer

Die Stadt Schwäbisch Gmünd will die zu Unrecht erhobenen Bußgelder für LKW im Gmünder Einhorn-​Tunnel zurückzahlen. Die rund 4000 abgeschlossenen Bußgeld-​Verfahren seien zwar rechtlich nicht wieder aufzunehmen, so Pressesprecher Markus Herrmann; man wolle allerdings in einer freiwilligen Leistung die Gelder erstatten. Nach ausführlichen internen Gesprächen und Abstimmungen habe man einen entsprechenden Weg gefunden. So sollen — anders als in vergleichbaren Fällen im Bundesgebiet — nicht über Veröffentlichungen die Betroffenen aufgefordert werden, sich zu melden, sondern man werde direkt auf die LKW-​Fahrer und Fahrerinnen zugehen. Gerade bei Brummifahrern könne man nicht davon ausgehen, dass sie sich nur bei der Durchfahrt im Raum Schwäbisch Gmünd aufhalten und somit nicht mit einer Veröffentlichung im Internet oder in den Medien informiert werden. Für die Details dieses aufwändigen Verfahrens brauche man allerdings noch Zeit und weitere Abstimmungen. Mit Blick auf die rund 800 Fälle, in denen auch ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg fällig wurde, ist die Stadt in Gesprächen mit dem Kraftfahrt-​Bundesamt. Zum Hintergrund: Für Autofahrer gilt im Einhorn-​Tunnel in Schwäbisch Gmünd grundsätzlich Tempo 80. Seit Februar wurden dort nun auch Lastwagen geblitzt — und zwar bereits bei einer Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometern, da aus Sicht der Stadt auch dort die generell übliche Beschränkung auf Tempo 60 bei allen einspurigen Strecken gelte. In einem Einspruchsverfahren entschied das Amtsgericht allerdings, dass es bei der Ein– und Ausfahrt in den Tunnelmund angesichts der dortigen Betonwand zwischen den Spuren eine rechtlich unklare Situation gebe, weshalb dort auch keine Bußgelder für die LKW verhängt werden durften. Die entsprechenden Verfahren wurden deshalb eingestellt. Derzeit ist die Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd deshalb mit Verkehrsexperten und Vertretern des Regierungspräsidiums Stuttgart in Gesprächen darüber, wie hier eine rechtlich eindeutige Regelung gefunden werden kann.

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