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Zimmerbach: Gemeinde fühlt sich nicht mehr zur Kostenbeteiligung am Kirchturm verpflichtet

Die Kostenbeteiligung der Gemeinde Durlangen an den neuen Glocken und an der Turmsanierung der katholischen Kirche in Zimmerbach beruht auf einer Vereinbarung aus dem Jahr 1891. Dafür gibt es aus bürgerlicher Sicht keine Geschäftsgrundlage mehr. An die Gewährung der Mittel soll daher an die Bedingung geknüpft werden, das der alte Vertrag künftig nicht mehr gilt.

Samstag, 15. Dezember 2018
Gerold Bauer
29 Sekunden Lesedauer

Uralte Verträge und Vereinbarungen zwischen bürgerlichen und kirchlichen Gemeinden gibt es in sehr vielen Orten. In Ruppertshofen zum Beispiel sieht sich bürgerliche Gemeinde zur Zahlung eines Betrags von rund 200 000 Euro für die Kirchturmsanierung in Tonolzbronn verpflichtet. Warum man dies in Durlangen nun anders betrachtet und worauf die bürgerliche Gemeinde diese Sichtweise stützt, steht am 15. Dezember in der Rems-​Zeitung.

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