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Nachrichten Ostalb

Neue Datenschutzverordnung: Die Rems-​Zeitung bietet Vereinen Info und Hilfe an

Es soll keiner sagen: Mich oder uns betrifft das nicht! So gut wie jeder ist von der neuen Datenschutzgrundverordnung betroffen, die am Freitag, 25. Mai, in Kraft tritt. Wer nicht handelt, geht ein hohes Risiko ein und läuft Gefahr, dafür Geldbußen bezahlen zu müssen, die locker einen fünfstelligen Betrag oder noch mehr ausmachen können.

Sonntag, 04. März 2018
Heino Schütte
2 Minuten 9 Sekunden Lesedauer

Der Bericht in der Rems-​Zeitung vom 19. Februar hat viele Vereine wachgerüttelt und die Resonanz darauf hat uns gezeigt, dass sich die wenigsten mit diesem Thema bislang oder gar ausführlich beschäftigt haben. Und ehrlich gesagt: Es ist auch nicht leicht, in die Materie einzudringen. Um alles zu verstehen, muss man Jurist sein, und selbst diesen fehlt bislang jegliche Kenntnis über die Handhabung.
Der Landesdatenschutzbeauftragte will bis Mitte Mai eine einfache verständliche Checkliste veröffentlichen und sagt, dass man nicht will, dass Ehrenamtliche aus Angst vor lauter Auflagen verzweifeln. Der Württembergische Landessportbund (WLSB) wünscht sich mehr Hilfe vom Land und Pressesprecher Thomas Müller klagt, dass man sich überall Informationen zusammensuchen muss.
Fest steht, dass es ab dem 25. Mai kein Pardon mehr gibt. Das neue Bundesdatenschutzgesetz gibt es seit Juni 2017, der Gesetzgeber hat allen aber eine Schonfrist von einem Jahr gegeben. Und jetzt wird es ernst.
Für Vereine und Verbände besteht die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und zwar immer dann, wenn mindestens zehn Personen im Verein ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Aber was bedeutet „ständig?“ Man kann einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benennen, allerdings darf der interne nicht der Vorstand sein.
Es muss ein Verarbeitungsverzeichnis erstellt werden, in dem sämtliche Prozesse aufgeführt und beschrieben werden müssen, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten bestehen. Als erstes gilt es die eigene Internetseite zu überprüfen. Grundsätzlich muss jede Webseite angepasst werden. Alle Datenschutzerklärungen bekommen neue Formulierungen und Erweiterungen.
Hier müssen schon die meisten Vereine Änderungen vornehmen. Internet hat den Vorteil, dass man viele Menschen schnell erreicht, hat in diesem Fall aber den Nachteil, dass viele nach Missständen suchen und die auch schnell finden. Dann gibt es kein Zurück mehr: Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes hat vor wenigen Tagen eine Orientierungshilfe für Vereine im Internet veröffentlicht, auf der die wichtigsten Punkte aufgeführt sind (https://www.baden–
wuert​tem​berg​.daten​schutz​.de/​o​r​i​e​n​t​i​e​r​u​n​g​s​h​i​l​f​e​n​-​m​e​r​k​b​l​atter). Achtung: Es heißt wirklich „merkblatter“ und nicht „merkblätter“!
Wir aber wollen einen Experten live vor Ort über das Thema referieren lassen und haben deshalb in Zusammenarbeit mit dem Sportkreis Ostalb und dem Schul– und Sportamt der Stadt Schwäbisch Gmünd einen Info-​Abend organisiert.
Rechtsanwalt Joachim Hindennach aus Stuttgart, Justiziar des Württembergischen Landessportbunds, kommt am Donnerstag, 5. April, um 18 Uhr in den Leutzesaal in den Stadtgarten nach Schwäbisch Gmünd. Sein Thema: Einführung in die neue Datenschutz-​Grundverordnung – ein Überblick mit praktischen Fallbeispielen. Im Anschluss an seinen Vortrag können von den Teilnehmern Fragen gestellt werden. Der Eintritt ist frei.
Eine Voranmeldung ist aber erforderlich. Man sollte sich mit Namen und Verein anmelden und dazu schreiben, mit wie vielen Personen man teilnimmt.
Wer noch Fragen hat, kann sich mit der Rems-​Zeitung, 0 71 71 – 60 06 54 (Herr Strohmaier) in Verbindung setzen.

Anmelden kann man sich unter anmelden@​remszeitung.​de oder beim Sportkreis unter
geschaeftsstelle@​sportkreis-​ostalb.​de

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