Verkleinert sich der Gemeinderat?
Im Gemeinderat der Gemeinde Ruppertshofen rumort es. Und es könnte sein, dass sich die Zahl der Mitglieder des Gemeinderats von neun auf acht reduziert.
Mittwoch, 07. März 2018
Heinz Strohmaier
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Bürgermeister Peter Kühnl steht nun vor der Aufgabe, den Frieden innerhalb seines Gemeinderats wieder herzustellen und hat ein weiteres Problem am Hals, nachdem der Ruppertshofener Bürger, der ein Grundstück gekauft hat und dort bauen will, die kommunale Aufsichtsbehörde eingeschaltet hat.
Sein Vorwurf: Im Gemeinderat sitzt ein Mitglied, dessen Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt) nicht in Ruppertshofen ist und er damit aus dem Gremium ausscheiden muss. Die kommunale Aufsichtsbehörde beim Landratsamt Aalen sagt, das sei ein melderechtliches Problem, das die Gemeinde richtig bewerten muss. Die Gemeinde hat den Betroffenen in der Zwischenzeit angeschrieben und Peter Kühnl hat ihm eine Frist von zwei Wochen gesetzt, sich dazu zu äußern.
Laut § 7 BGB ist der Hauptwohnsitz dort, wo die Person ihren Lebensmittelpunkt hat. Und der Lebensmittelpunkt ist dort, wo sich die Person durch soziale Bindungen, also Ehe oder Familie, aufhält. Um Gemeinderat zu sein, muss man den Hauptwohnsitz am Ort haben.
Sollte dieses Gemeinderatsmitglied aus dem Gremium ausscheiden, dann reduziert sich das Gremium auf acht Personen (plus Bürgermeister) weil es keinen Nachrücker gibt.
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