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Nachrichten Blaulicht

Keine Schonfrist vor dem Muttertag!

Eine Menge Aufregung gab es am Montagvormittag in Aalen. Zunächst war ein kleines Mädchen sehr aufgeregt, weil die Mama nicht mehr aufwacht. Dann war ein Mann aufgeregt, den das Kind in seiner Not willkürlich anrief und seine Notlage schilderte. Allerdings ohne in der Aufregung Name und Anschrift zu nennen.

Montag, 30. April 2018
Heinz Strohmaier
37 Sekunden Lesedauer

Zum guten Glück reagierte der Angerufene zweimal richtig, notierte sich die angezeigte Telefonnummer und verständigte die Polizei. Und weil eine Notlage drohte, herrschte auch dort –natürlich professionelle– Aufregung. Deshalb fuhr auch nicht nur die Polizei pfeilschnell zur Adresse im Altkreis Aalen, zu der die Telefonnummer gehörte, sondern verständigte auch zeitgleich die Rettungsleitstelle, die einen Rettungswagen und den Notarzt entsandte. Vor Ort angekommen, konnte das knapp vierjährige Mädchen schnell glücklich gemacht werden, denn die Mutter hatte nur so fest geschlafen, dass das Kind mit seinen Weckversuchen scheiterte. Und die Mutter weiß nun, dass ruhende Mütter allerhöchstens am Muttertag eine Schonfrist bekommen.

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