DSGVO: „Schonfrist“ ist abgelaufen
Ab 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung — die allerdings bereits vor zwei Jahren in Kraft getreten ist. Der Gesetzgeber hat allen Betroffenen aber eine „Schonfrist“ von zwei Jahren zur Umsetzung eingeräumt. Diese Frist ist jetzt abgelaufen.
Donnerstag, 24. Mai 2018
Heinz Strohmaier
32 Sekunden Lesedauer
In der Rems-Zeitung am Donnerstag kann man noch einmal den einen oder anderen Hinweis finden zur Umsetzung der DSGVO. Der beste Tipp aber ist: Bei Fragen wenden Sie sich an den Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Stefan Brink.
Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 2156 Tagen veröffentlicht.