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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

DSGVO: „Schonfrist“ ist abgelaufen

Ab 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung — die allerdings bereits vor zwei Jahren in Kraft getreten ist. Der Gesetzgeber hat allen Betroffenen aber eine „Schonfrist“ von zwei Jahren zur Umsetzung eingeräumt. Diese Frist ist jetzt abgelaufen.

Donnerstag, 24. Mai 2018
Heinz Strohmaier
32 Sekunden Lesedauer

Die Rems-​Zeitung hat in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder über dieses neue „Gesetz“ berichtet, hatte auch zwei Informationsabende organisiert, um Betroffenen eine Hilfestellung zu geben. Zum einen war der Justiziar des WLSB, Rechtsanwalt Joachim Hindennach, im Gmünder Stadtgarten, zum anderen referierte erst vor wenigen Tagen der Datenschutzexperte Rechtsanwalt Müller vor den Mitgliedern des HGV Gmünd.
In der Rems-​Zeitung am Donnerstag kann man noch einmal den einen oder anderen Hinweis finden zur Umsetzung der DSGVO. Der beste Tipp aber ist: Bei Fragen wenden Sie sich an den Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Stefan Brink.

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