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Baurecht in Eschach: Harte Linie oder Toleranz bei Sonderwünschen?

Die Diskussion ist wohl so alt wie das Baurecht selbst: Soll bei der Beurteilung von geplanten Gebäuden auf die strikte Einhaltung der Bebauungspläne gepocht werden, oder empfiehlt sich eher der tolerante Kurs nach dem Motto „Im Zweifel für den Bauherren?“ Über diese Frage wurde im Eschacher Gemeinderat am Montag intensiv diskutiert.

Dienstag, 26. Februar 2019
Gerold Bauer
32 Sekunden Lesedauer

Im Grunde handelte es sich um ein völlig unspektakuläres Bauprojekt – nämlich um ein Einfamilienhaus in jenem Stil, den man derzeit in vielen Neubaugebiet sieht. Allerdings soll dieses Haus in Eschach nicht in einem Neubaugebiet entstehen, sondern eine Baulücke schließen in einem Bereich, in dem noch ein über 40 Jahre alter Bebauungsplan gilt: Relativ flach geneigte Dächer, keine Gauben und keine Quergiebel, ein sehr niedriger „Kniestock“ . Wie sich der Eschacher Gemeinderat entschieden hat, steht am 26. Februar in der Rems-​Zeitung.

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