Direkt zum Inhalt springen

Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Autos ohne Zulassung nicht auf öffentlichen Flächen abstellen

Im Schießtal prangt seit vielen Wochen auf der Seitenscheibe eines Autos ein großer orangefarbener Aufkleber. Damit wird der Besitzer aufgefordert, das unberechtigt abgestellte Auto innerhalb einer genannten Frist zu entfernen. Welche Möglichkeiten hat eine Kommune, um diese Forderung auch durchzusetzen?

Dienstag, 12. März 2019
Gerold Bauer
28 Sekunden Lesedauer

Wenn jeder sein ausgedientes und nicht mehr angemeldetes Auto einfach am Straßenrand stehen lassen würde, sähe mancher Ort aus wie ein Autofriedhof. Deshalb ist so etwas auch grundsätzlich und bundesweit nicht erlaubt. Städte und Gemeinden haben dann das Recht, ein Fahrzeug zu entfernen und die Kosten dem letzten registrierten Halter in Rechnung zu stellen. Wie die Stadt Gmünd in solchen Fällen vorgeht, steht am 13. März in der Rems-​Zeitung.

14 Tage kostenlos und unverbindlich testen?
Das RZ-Probeabo - digital oder klassisch mit Trägerzustellung

2428 Aufrufe
112 Wörter
1843 Tage 0 Stunden Online

Beitrag teilen

Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 1843 Tagen veröffentlicht.


QR-Code
remszeitung.de/2019/3/12/autos-ohne-zulassung-nicht-auf-oeffentlichen-flaechen-abstellen/