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Corona: Ab Samstag gelten weitere Maßnahmen

Landrat Dr. Joachim Bläse und der Führungskreis Corona im Aalener Landratsamt haben am Freitagnachmittag die Hintergründe des sehr dynamischen Infektionsgeschehens analysiert und bewertet, und haben anschließend über Maßnahmen entschieden.

Freitag, 16. Oktober 2020
Heinz Strohmaier
1 Minute 4 Sekunden Lesedauer

1. Die Durchführung von privaten Veranstaltungen in öffentlichen, angemieteten oder sonst zur Verfügung gestellten Räumen, beispielsweise Restaurants, Eventlocations, Vereinsheimen oder Gemeindehäusern ist nur zulässig, wenn an ihnen nicht mehr als 50 Personen teilnehmen, es sei denn, es liegt ein mit der zuständigen Ortspolizeibehörde abgestimmtes Hygienekonzept vor; in diesem Fall können private Veranstaltungen von bis zu 100 Personen zugelassen werden.
Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben Beschäftigte und sonstige Mitwirkende außer Betracht.

2. Die Durchführung von privaten Veranstaltungen in privaten Räumen ist nur zulässig, wenn an ihnen nicht mehr als 25 Personen teilnehmen.

3. Ausgenommen von den Regelungen in Ziffer 1 und Ziffer 2 sind private Veranstaltungen, wenn die teilnehmenden Personen ausschließlich
a. in gerader Linie verwandt sind,
b. Geschwister und deren Nachkommen sind oder
c. dem eigenen Haushalt angehören, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern oder Partnerinnen oder Partnern.

Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Sobald die 7-​Tages-​Inzidenz von 35 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird, treten die Regelungen wieder außer Kraft.

„Lassen Sie uns gemeinsam durch das Einhalten der Abstands– und Hygienevorschriften und das konsequente Tragen eines Mund-​Nase-​Schutzes daran arbeiten, dass sich die Zahl der Neuinfektionen wieder deutlich reduziert. Nur dann lassen sich noch weitergehende Beschränkungen vermeiden“, appelliert der Landrat abschließend an alle Bürgerinnen und Bürger des Ostalbkreises.

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