Neue Corona-Regeln im Ostalbkreis ab Montag
Ab Montag gelten im Kreis neue Corona-Regeln. Die Verordnung des Landratsamtes vom 16. Oktober wird außer Kraft gesetzt. Stattdessen gelten die Regeln, die das Land Baden-Württemberg vorgibt. Das heißt: Nur 10 Menschen dürfen sich privat oder in der Wirtschaft treffen.
Sonntag, 18. Oktober 2020
Eva-Marie Mihai
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Die hochdynamische Entwicklung der Infektionszahlen hat die baden-württembergische Landesregierung veranlasst, nun die dritte Pandemiestufe auszurufen. Dies hat das Kabinett in einer Sondersitzung am Samstag, 17. Oktober 2020, beschlossen. Die steigenden Infektionszahlen und das diffuse Ausbruchsgeschehen in vielen Stadt– und Landkreisen machten diesen Schritt notwendig. Dazu wurde die Corona-Verordnung des Landes entsprechend angepasst und um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neue Fassung der Corona-Verordnung tritt am Montag, 19. Oktober 2020, in Kraft, zeitgleich mit dem Inkrafttreten der dritten Pandemiestufe. Insbesondere wurde in § 10 Abs. 3 Corona-Verordnung eine Begrenzung der Teilnehmer von privaten Veranstaltungen auf zehn Teilnehmende festgelegt.
Am Wochenende gab es wieder einen deutlichen Zuwachs der Fallzahlen, sagt Susanne Dietterle, Sprecherin des Landratsamts. Was das genau für den Kreis bedeutet, lesen Sie am 19. Oktober in der Rems-Zeitung.
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