Lockdown im November: Das sagen Betroffene

Ostalb

Rems-Zeitung

Ab 2. November gilt wieder der Lockdown. Kultur-​, Gastro– und Sportbetriebe sollen im November geschlossen bleiben. Für unmittelbar Betroffene ein Schlag ins Gesicht.

Mittwoch, 28. Oktober 2020
Eva-Marie Mihai
121 Sekunden Lesedauer

Der Gastwirt Claus Schamberger sitzt mit seiner Frau Ute vor dem neu ausgebauten Wintergarten des Gasthaus Rössle „Kapperle“ in Bettringen. „Ich bin nicht der, der normalerweise in der Öffentlichkeit über etwas schimpft“, sagt Claus Schamberger. „Aber jetzt geht es an die Existenz“, sagt Ute Schamberger. Das Ehepaar hat auf Facebook ein Video hochgeladen, in dem es die Politiker bittet, die Corona-​Regeln genau zu überdenken. „Einen zweiten Lockdown werden wir nicht hinbekommen.“ Er wisse langsam nicht mehr weiter, sagt Schamberger, er habe viel investiert in die Außengastronomie – um nun wieder schließen zu müssen.
Der Vorsitzende der Kreisärzteschaft Schwäbisch Gmünd, Dr. Erhard Bode, sieht die Maßnahmen nicht unkritisch. „Die Frage ist doch: Wo sind die Übertragungsraten?“ Sicher seien größere Familienfeiern in jüngerer Zeit eher das Problem gewesen, als beispielsweise Restaurants. Er befürchte, dass die Politik etwas entscheide, nur um entschieden zu haben.
Über das Beherbergungsverbot lasse sich diskutieren. Er sehe weniger ein Problem darin, wenn jemand im Gasthaus übernachte und morgens mit Maske Frühstücken geh. „Ich habe Bauchweh, dass jetzt etwas entschieden wird und man merkt in zwei Wochen, dass die Verbote nichts helfen. Dann sind die Leute frustriert und es wurde trotzdem nichts erreicht.“ Er sehe das kritisch.

Betroffen sind ist auch die Kultur und der Handel. Was die Betroffenen sagen und wie es mit dem Musikwinter in Gschwend weitergeht, lesen Sie am 29. November in der RZ.

Nachfolgend ein Überblick über die Maßnahmen:

Kontakte: Kontakte auf ein Minimum reduzieren; Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit maximal 2 Haushalten, höchstens 10 Personen; keine Feiern im privaten oder öffentlichen Raum.

Arbeiten: Home Office überall dort, wo es umsetzbar ist; an Infektionsgeschehen angepasste Hygienekonzepte.

Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs, Kneipen etc. werden geschlossen; Ausnahme für Speisen zur Abholung oder Lieferung; Betriebskantinen unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.

Reisen: Verzicht auf private Reisen sowie Besuch von Verwandten; keine überregionalen touristischen Ausflüge; Übernachtungsangebote nicht für touristische Zwecke gestattet.

Risikogruppen: Schutzvorkehrungen in Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren– und Behinderten– einrichtungen; keine Isolation der Betroffenen.

Hilfsmaßnahmen: Nothilfe für betroffene Unternehmen und Betriebe wird vom Bund bereitgestellt; KfW-​Schnellkredite für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigte.

Schulen und Kindergärten: Bleiben geöffnet; weitere Schutzmaßnahmen durch die Bundesländer.

Einzelhandel: Bleibt unter Hygiene– auflagen geöffnet; maximal ein Kunde auf zehn Quadratmeter Verkaufsfläche; gesteuerter Zutritt; Warteschlangen vermeiden.

Dienstleistung: Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-​Studios o.ä. werden geschlossen; Medizinische Behandlungen (z.B. Physio– oder Ergotherapie, medizinische Fußpflege) möglich, Friseursalons unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.

Freizeit: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind nicht gestattet; Kultur-​, Sport– und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen.
Zum Beispiel: Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen /​Messen, Kinos, Freizeitparks /​Anbieter von Freizeitaktivitäten drinnen und draußen /​Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen /​Prostitutionsstätten, Bordelle /​Freizeit– und Amateursportstätten, Schwimm– und Spaßbäder, Thermen, Saunen /​Fitnessstudios
Sport mit maximal zwei Personen oder einem Haushalt erlaubt. Profisport ohne Zuschauer.