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Landrat Dr. Bläse appelliert: Masken tragen und Abstand halten!

Angesichts der kontinuierlich steigenden Neuinfektionen mit Corona auch im Ostalbkreis hat sich Landrat Dr. Joachim Bläse an die Städte und Gemeinden sowie alle Schulleitungen im Kreis gewandt. In einem persönlichen Schreiben informiert der Landrat zusammenfassend über die aktuell geltenden Corona-​Vorschriften was das Tragen von Mund-​Nasen-​Schutz und den Mindestabstand betrifft. Die Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie alle Schulleitungen bittet er um Unterstützung vor Ort.

Sonntag, 04. Oktober 2020
Gerold Bauer
2 Minuten 2 Sekunden Lesedauer

Landrat Dr. Bläse appelliert an die Solidarität aller Bürgerinnen und Bürger, insbesondere aller Schülerinnen und Schüler, bei der Einhaltung der Abstandregelungen und bei der Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen und Einrichtungen. Wie wichtig und hilfreich das freiwillige Tragen eines Mund-​Nasen-​Schutzes vor allem in den Klassenräumen während des Unterrichts sein kann, das zeigt ganz tagesaktuell ein Corona-​Fall an einer Schule. Alle Schülerinnen und Schüler trugen auch im Klassenraum Maske, sodass niemand von den Jugendlichen als Kontaktperson 1. Grades in häusliche Isolation muss, obwohl ein Klassenmitglied positiv auf Corona getestet wurde.

Wörtlich schreibt Landrat Dr. Bläse an Kommunen und Schulen:

„Die Bürgerinnen und Bürger im Ostalbkreis sind inzwischen mit ihren Familien aus dem Urlaub zurückgekehrt und die Schülerinnen und Schüler befinden sich bereits in der dritten Woche wieder in ihren Schulen. Die ersten Infektionen nach den Sommerferien haben wir gemeinsam mit Ihnen, in Ihren Städten und Gemeinden und Schulen, tatkräftig und engagiert gestemmt. Sie alle haben mit der Einhaltung der Hygienevorschriften maßgeblich dazu beigetragen, dass nahezu alle Infektionsketten erkannt und Infektionsausbrüche eingegrenzt werden konnten.
Seit Beginn dieses Schuljahres muss nach der aktuellen Corona Verordnung an weiterführenden Schulen, Beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs– und Beratungszentren außerhalb der Unterrichtsräume und von Sportstätten eine Mund-​Nasen-​Bedeckung getragen werden. Die Maskenpflicht gilt insbesondere auf Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten.
Bereits seit dem 17. März 2020 gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. So muss eine Mund-​Nasen-​Bedeckung bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, auch in Schulbussen, aber auch bereits an den Bahn– und Bussteigen bzw. Bushaltestellen sowie in Bahnhofsgebäuden getragen werden.

Seit Anfang August gilt die Maskenpflicht ergänzend zu den bisherigen Regelungen auf allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial– und Jahrmärkten, die in geschlossenen Räumen stattfinden.
Die Landesregierung hat nunmehr auch für das öffentliche Leben die Maskenpflicht ausgeweitet und konkretisiert. Die Anpassungen der Corona-​Verordnung des Landes erfolgten zum 30. September 2020.
Die Einschätzung der Landesregierung Baden-​Württemberg zur Verschärfung der Maskenpflicht, die Entwicklung der aktuellen Lage in Europa und insbesondere die Erkenntnisse der letzten Wochen in unserem Ostalbkreis sollten uns weiter anspornen, die Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Schülerinnen und Schüler anzuhalten, die Abstandregelungen einzuhalten und ihre Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen und Einrichtungen ernst zu nehmen.

Als Landrat des Ostalbkreises brauche ich Ihre Mithilfe und Ihren Einsatz, um die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Schülerinnen und Schüler des Ostalbkreises, zum Tragen der Mund-​Nasen-​Bedeckung zu motivieren und unsere gemeinsamen Bemühungen für eine stabile Lage im Ostalbkreis weiterzuführen. Nur so können wir gewährleisten, dass Infektionsketten gut nachvollziehbar sind, zeitnah unterbrochen werden und wir gut durch die anstehende kalte Jahreszeit kommen.“


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