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Achtung Glatteisgefahr!

Es war genau vor einer Woche: Da krachte es auf der Brücke der B 298 bei Mutlangen. Grund: Plötzlich auftretendes Glatteis! Heute nacht oder auch morgen früh ist wieder mit Glatteis zu rechnen, aber nicht nur auf Brücken. Die Temperaturen sinken in den Minusbereich. Möglicherweise ist auch mit leichtem Schneefall zu rechnen. Deshalb unser Tipp an alle Autofahrer: Passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen an.

Montag, 30. November 2020
Heinz Strohmaier
55 Sekunden Lesedauer

Dabei sollte man davon ausgehen, dass jedes Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet ist. So wie es die Straßenverkehrsordnung vorschreibt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis– oder Reifglätte. Eine Festlegung auf bestimmte Monate gibt es nicht. Winterreifen erkennt man am sogenannten Alpine-​Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Alte MReifen bis zum Herstellungsdatum 31. Dezember 2017 dürfen noch bis zum 30. September 2024 verwendet werden.

Automobilclubs und Reifenhersteller empfehlen einen Winterreifen mit mindestens 4 mm Profil. Zudem sollte ein Winterreifen nicht älter als sechs Jahre sein, so eine Empfehlung des ADAC.

Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis– oder Reifglätte ohne Winter– beziehungsweise MReifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, werden sogar 120 Euro Bußgeld fällig.

Besondere Vorsicht ist auf Straßen geboten, die dem Wind ungeschützt ausgesetzt sind (Landstraßen, die von Feldern umgeben sind/​Brücken/​Bahndämme), hier kann es schnell und unvorhergesehen zu überfrierender Nässe und damit zu Glatteis kommen.

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