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Ausgangsbeschränkung: Verunsicherte und ratsuchende Bürger missbrauchen Notrufnummer

Die Führungs– und Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Aalen verzeichnet missbräuliche Anrufe unter der Notrufnummer 110. Die von Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Freitag kurzfristig verkündeten Corona-​Ausgangsbeschränkungen sorgen offenbar für verbreitete Verunsicherung und Ratlosigkeit in der Bevölkerung. Die Polizei hat die verschärften Regeln bereits in der Nacht zum Samstag überwacht und zieht eine erste Bilanz.

Samstag, 12. Dezember 2020
Heino Schütte
1 Minute 34 Sekunden Lesedauer

So wird sogar die Notrufnummer 110 gewählt, um sich von der Polizei beraten zu lassen. Freundlich, jedoch bestimmt werden die Anrufer allerdings darauf hingewiesen, dass 110 kein Auskunfts– oder Beratungstelefon ist, sondern selbstverständlich ausschließlich für Notrufsituation freigehalten muss.
Die Polizei wird die verschärften Regeln der Begnungsverbote und Ausgangsbeschränkung überwachen und bereits an diesem Wochenende flächendeckend Kontrollen durchführen. Bereits in der Nacht zum Samstag fand die Überwachung statt. Mehrfach mussten Bürger und Personengruppen auf die neuen Anordnungen angesprochen und ermahnt werden. Zwischen 20 und 5 Uhr darf das Haus laut Landesregierung nur noch verlassen, wer einen „triftigen Grund“ nennen kann. Darunter fällt beispielsweise der Weg zur Arbeit, zu einer Apotheke oder ein Arztbesuch. „Gassigehen“ mit dem Hund bleibt erlaubt. Besonders auch danach haben am Samstag verunsicherte Bürger auch bei der Rems-​Zeitung nachgfragt.

Aus der Bilanz der Polizei mit Blick auf die erste Nacht der Ausgangsbeschränkung:
Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen wurden am Samstag zwischen 0 Uhr und 5 Uhr überwacht. Analog der jüngst zurückliegenden Nächte war ab 23:00 Uhr eine deutliche Abnahme des Personen– und Fahrzeugverkehrs zu verzeichnen. Dieser wurde ab Mitternacht nur vereinzelt festgestellt. Der Fahrzeugverkehr beschränkte sich weitestgehend auf Personen, die sich alleine auf dem Weg von oder zur Arbeitsstelle befanden. Der Personenverkehr im Bereich des ÖPNV war äußerst gering. Mit denjenigen Personen, die sich nicht an die Ausgangsbeschränkung hielten, wurde der Dialog gesucht und über die nun geltenden Vorschriften aufgeklärt. Sie zeigten sich ausnahmslos einsichtig, wobei sich feststellen ließ, dass ihnen die ausgangsbeschränkenden Neuregelungen wohl einfach noch nicht bewusst waren. Keine der Verstöße musste mittels einer förmlichen Anzeige geahndet werden. Was sich ebenfalls feststellen ließ, dass hauptsächlich junge Erwachsene sich nach Mitternacht an Imbissläden oder Schnellrestaurants versorgten und auch in den dortigen Bereichen die Speisen konsumierten. Auch hier war es noch nicht im Bewusstsein der Menschen, dass die Abholung von Essen nach 20 Uhr nach den Vorschriften der neuen Corona-​Verordnung keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung darstellt.


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