Immaterielles Kulturerbe: Gmünder Bauhütte ist „Gutes Praxisbeispiel“
Der zwischenstaatliche Ausschuss der UNESCO zum Immateriellen Kulturerbe hat am 17. Dezember das Bauhüttenwesen in sein Register „Guter Praxisbeispiele“ aufgenommen. Die Bewerbung wurde von 18 Bauhütten aus fünf Ländern eingereicht. Damit ist Schwäbisch Gmünd nach der Aufnahme der Gmünder Altersgenossentradition in die Liste des Immateriellen Kulturerbes nun bereits zum zweiten Mal in der bedeutsamen Auflistung der UNESCO vertreten.
Donnerstag, 17. Dezember 2020
Nicole Beuther
29 Sekunden Lesedauer
18 Bauhütten aus Deutschland, Frankreich, Norwegen, Österreich und der Schweiz haben sich für den Antrag auf Aufnahme des Bauhüttenwesens in das internationale Register Guter Praxisbeispiele zusammengeschlossen.
Mehr zur Bewerbung und den Kriterien in der Freitagausgabe der Rems-Zeitung.
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