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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Keine staatlichen Hilfen für Minijobber

Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin hat es jüngst aufgezeigt: Der Wirtschaftseinbruch durch die Coronavirus-​Krise trifft Minijobber mit monatlichem Einkommen härter als andere Gruppen. Sie haben weder einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld noch auf Arbeitslosengeld. Die RZ hat mit einer Minijobberin gesprochen.

Mittwoch, 02. Dezember 2020
Nicole Beuther
36 Sekunden Lesedauer

Betroffen sind vor allem Frauen, die zwei Drittel aller Minijobs ausüben. Bettina Maletin ist eine dieser Minijobberinnen. Auch wenn ihr Mann der Hauptverdiener ist, sagt die Gmünderin, die im Gastronomiebereich tätig ist: „Ich arbeite ja nicht zum Spaß, sondern um unseren Lebensstandard zu halten und um unseren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.“ Dass die Familie derzeit mit 450 Euro weniger auskommen muss, bekommt sie deutlich zu spüren.

Welche Antwort das Arbeitsministerium Maletin gibt auf die Frage, welche Hilfen es für die vielen Tausend Minijobber in der Gastronomie gibt, und wie die Gmünderin darauf reagiert, das steht am Mittwoch in der Rems-​Zeitung.

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