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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Die Masernimpfung ist ab 1. März Pflicht

Am 1. März tritt das Masernschutzgesetz in Kraft, das zur Masernschutzimpfung für alle Kinder, die in die Kita oder die Schule gehen, verpflichtet, ebenso für viele, die in diesen und ähnlichen Einrichtungen arbeiten. Auch in und um Schwäbisch Gmünd haben Schulen und Kitas konkrete Anweisungen erhalten.

Freitag, 28. Februar 2020
Edda Eschelbach
35 Sekunden Lesedauer

Für den Ostalbkreis scheint der Impfschutz gerade im Bezug auf Masern weitgehend gut zu sein. Im Impfbericht Baden-​Württemberg für das Jahr 2018 ist zu lesen, dass von 2765 Kindern, die im Schuljahr 2017/​2018 zur Einschulungsuntersuchung kamen, für 2552, also 92,3 Prozent ein Impfbuch vorgelegt wurde. Die Durchimpfungsquote bei den Vier– bis Fünfjährigen lag bei 94,7 Prozent, wobei nur 88,9 Prozent eine Zweitimpfung gegen Masern hatten. Die Weltgesundheitsorganisation strebt eine Durchimpfungsquote von 95 Prozent an. Was das neue Masernschutzgesetz für Schulen und Kitas und auch die Eltern bedeutet, können Sie am 29. Februar in der Rems-​Zeitung nachlesen.

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