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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Stadt Schwäbisch Gmünd gibt Notfallplan für Eltern „mit systemrelevanten Berufen“ bekannt

Die Verantwortlichen der Stadt Schwäbisch Gmünd, allen voran auch Klaus Arnholdt (kl. Foto), haben derzeit alle Hände voll zu tun.

Freitag, 13. März 2020
Timo Lämmerhirt
1 Minute 13 Sekunden Lesedauer

Nachdem das Kultusministerium Baden-​Württemberg am Freitagnachmittag bekanntgegeben hat, dass die Schulen und Kitas ab kommenden Dienstag geschlossen bleiben, hat sich auch die Stadt Schwäbisch Gmünd am Abend noch einmal mit in Form einer Pressemitteilung geäußert. Ab Dienstag geschlossen — Notbetreuungen für die zahlreichen Kinder werden aber auch in Gmünd angeboten werden. „Den Montag nutzen die Schulen für einen geordneten Übergang“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Sicherstellen des
gesellschaftlichen Leben
In Schwäbisch Gmünd sind die entsprechenden Einrichtungen von diesem Zeitpunkt an komplett geschlossen. Um allerdings insbesondere Eltern zu entlasten, die in Bereichen arbeiten, die für die Sicherstellung des gesellschaftlichen Lebens relevant sind, wie zum Beispiel Verwaltung, Polizei, Gesundheitswesen, Pflegeheime, Rettungsdienste, Lebensmittelgeschäfte, Lieferbetriebe für Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs, wird von der Stadtverwaltung eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt für Kinder, die eine Kindertagesstätte in Schwäbisch Gmünd, eine Grundschule und die Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen besuchen. Diese Art von Notbetreuung wird von mehreren Gemeinden angeboten. Frederick Brütting, Heubachs Bürgermeister, nannte es „Kinder von Eltern, die systemrelevante Berufe“ hätten.
Diese Notbetreuung erfolgt nur, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit in der Familie gegeben ist, keine Erkältungssymptome bei Eltern und Kinder vorliegen und kein Aufenthalt in einem Risikogebiet in den vergangenen 14 Tagen erfolgt ist.

Die Betreuung ist ab Dienstag, den 17. März von 7.30 bis 13.30 Uhr möglich. Die Anmeldung des Betreuungsbedarfes erfolgt für Kindertagesstätten bei der Einrichtungsleitung, für Schulen bei den jeweiligen Schulleitungen.

Die Rückmeldung zum notwendigen Betreuungsbedarf muss am Montag, 16. März bis spätestens 11 Uhr erfolgt sein. Rückfragen beantwortet das Amt für Bildung und Sport für den Bereich Kindertagesstätten unter: 07171 – 603-​4040, 4041 und 4042 für den Bereich Grundschulen unter: 07171 – 603-​4030, 4031 und 4033.

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