Auch die Zahnarztpraxen arbeiten derzeit nur mit „halber Kraft“

Lorch

Rems-Zeitung

Bernd Single (50) ist seit 23 Jahren Zahnarzt. Seit 20 Jahren ist er in Lorch in eigener Praxis, die 1977 von Eberhard Leinss gegründet wurde. Single hat 13 Mitarbeiterinnen, die aber derzeit nur teilweise in der Praxis sind, genau wie viele der Patienten von Bernd Single, der wie die meisten seiner Kollegen nur Notfälle behandelt.

Donnerstag, 26. März 2020
Eva-Marie Mihai
129 Sekunden Lesedauer

Aber jeder Zahnarzt weiß, dass reiner Notdienstbetrieb extrem unrentabel ist. Die Fixkosten bleiben fast unverändert, man kann nur in begrenztem Umfang gegensteuern. Single hat aber schon vor Jahren begonnen, verschiedene Maßnahmen zusammenzuführen und Abläufe optimaler zu koordinieren. Er hofft in der jetzigen Situation aber auch auf staatliche Hilfe, um diese Krise wirtschaftlich zu überstehen. Single befürchtet aber, dass man in Monaten statt in Wochen denken muss.
Welche Empfehlungen/​Vorschriften müssen Sie einhalten?
Es gelten die Maßgaben des RKI (Robert-​Koch-​Institut) zur Aufbereitung von Instrumenten, Oberflächenhygiene, zur Entsorgung, zur persönlichen Schutzausrüstung und die Maßgaben des Infektionsschutzgesetzes was z. B. Meldepflicht etc. angeht. Die Behandlung von mit dem SARS-​CoV-​2 infizierten Personen, ggf. auch begründete Verdachtsfälle (was wir noch nicht hatten) sieht spezielle Schutzmaßnahmen vor: Nur Notfallbehandlung, Separieren, geschlossener Schutzkittel, Kopfhaube und Tragen von speziellen Schutzmasken, spezielle Schutzhandschuhe zur Reinigung, spezielle Schutzbrillen. Infizierte Patienten müssen bereits beim Betreten der Praxis eine Maske ausgehändigt bekommen. Nach der Behandlung findet eine spezielle Dekontamination und Entsorgung statt. Doch diese Situation stellte sich seither nicht.
Welche weitere Maßnahmen haben Sie getroffen?
Die Aufklärung beginnt bereits „vor der Tür“, auf der Homepage, auch auf dem Anrufbeantworter durch Hinweise zur gegenwärtigen Situation. Wir fragen Gesundheitszustand, ggf. auch Aufenthalte während der letzten 14 Tage ab und messen ggf. berührungsfrei Körpertemperatur. Die weitestgehende Stilllegung der Praxis (nur noch Notfälle und unaufschiebbare Termine) ist unserer Meinung nach eine wichtige Maßnahme zur Eindämmung der Ausbreitung. Diese Entscheidung hat aber jeder Zahnarzt selber zu treffen. Auch vor der Krise waren solche Dinge wie Hygiene, Schutz von Patienten und Personal etc. schon ganz klar geregelt. Das haben wir nochmals im Team überdacht, besprochen und an der einen oder anderen Stelle noch verschärft.
Wie läuft die Behandlung in der Praxis ab?
Wir bieten Desinfektionsmittel und Mundschutz an. Wir lassen nur eine geringe Anzahl an Patienten gleichzeitig in die Praxis, so dass ein Mindestabstand gewahrt werden kann. Den Empfangstresen schmückt eine Schutzscheibe, die man jetzt öfter sieht. Patienten, die oft eine Schmerzsymptomatik in die Praxis treibt, werden ohne Handschlag begrüßt und, soweit es geht, auf Distanz gehalten. Wir führen oft Stoßlüftungen in den Räumen durch.
Wir haben ein Team A und ein Team B eingeteilt, die keinen direkten Kontakt miteinander haben, was helfen soll, in der Krise möglichst einsatzbereit zu bleiben. Es sind viele Maßnahmen, die in ihrer Gesamtheit wirken sollen. Nicht zuletzt die Desinfektion, die bereits vor dem Haus beginnt, nämlich beim Geländer, dem Klingelschalter, Briefkasten und Ähnlichem. Auch bei Dingen, die seither noch nicht so stark im Fokus waren.
Die New York Times hat auf Grundlage von Daten des US-​Arbeitsministeriums eine Risikoübersicht erstellt. Deren Ergebnis: Von den zahlreichen untersuchten Berufsgruppen sind in ihrer Masse Zahnärzte und Praxispersonal am stärksten gefährdet, an Covid-​19 zu erkranken.

Das ganze Interview lesen Sie am 26. März in der RZ.