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Wenn Geschäfte wieder öffnen dürfen: Desinfektionsmittel Mangelware

Nachdem sich Bund und Länder am Mittwoch auf eine Lockerung der Corona-​Auflagen geeinigt haben, soll spätestens am Samstag jedes Unternehmen vom Wirtschaftsministerium eine Checkliste bekommen, wie eine Wiedereröffnung ab Montag ablaufen kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Freitag, 17. April 2020
Gerold Bauer
32 Sekunden Lesedauer

Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern sollen grundsätzlich diese Möglichkeit haben. Unabhängig von ihrer Größe dürfen Kfz– und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen wieder Kundschaft empfangen. Allerdings gelten strenge Auflagen für die Hygiene. Die Geschäfte sollen den Zutritt zudem steuern und Warteschlangen vermeiden. Im Prinzip ist das für die meisten Geschäfte auch realisierbar. Eine Umfrage unter verschiedenen Geschäften und Kommunen hat aber durchweg das Hauptproblem schnell herauskristallisiert: Oft fehlt es an genügend Desinfektionsmittel.

Was Betroffene aus dem Gemünder Raum dazu sagen, steht am 17. April in der Rems-​Zeitung!

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