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Nachrichten Sport

In Gruppen von bis zu 20 Personen darf ab 1. Juli wieder trainiert werden

Die am Donnerstag durch das Kultusministerium und das Sozialministerium des Landes Baden-​Württemberg beschlossene „Corona-​Verordnung Sport“ bringt gute Nachrichten für alle Sportler. Die neue Verordnung ersetzt und bündelt die bisherigen Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi– und Spitzensport und tritt am kommenden Mittwoch, den 1. Juli in Kraft.

Freitag, 26. Juni 2020
Timo Lämmerhirt
2 Minuten 5 Sekunden Lesedauer

So darf ab Juli in Gruppen von bis zu 20 Personen trainiert werden. Dabei soll zwar grundsätzlich ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen weiterhin eingehalten werden; davon ausgenommen sind aber ausdrücklich für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-​, Spiel– und Übungssituationen. Das bedeutet, dass im Trainingsbetrieb wieder Fußball nach den üblichen Regeln gespielt werden kann.
Die neue Verordnung lässt darüber hinaus einen geregelten Sportbetrieb unter Einbindung von Zuschauern unter gewissen Auflagen zu. Sportwettkämpfe sind mit bis zu 100 Sportlern und bis zu 100 Zuschauern wieder erlaubt. Ab 1. August 2020 erhöht sich die Zahl der insgesamt zugelassenen Personen auf 500 (die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlern und Zuschauern ist dem Veranstalter freigestellt).
Auch Umkleiden und Duschen dürfen wieder genutzt werden – allerdings nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und zeitlich beschränkt auf das unbedingt erforderliche Maß. Bei aller Euphorie ist weiterhin Vorsicht geboten: Grundsätzlich sind die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten weiterhin einzuhalten. Abseits des Sportbetriebs gilt nach wie vor der Abstand von mindestens 1,5 Metern.
WFV-​Präsident Matthias Schöck: „Wir freuen uns über die Lockerungen, die mit der Corona-​Verordnung Sport bereits am 1. Juli in Kraft treten. Für alle Fußballer ist es eine große Erleichterung, ihren Sport unter Beachtung der entsprechenden Vorgaben wieder in gewohntem Maße ausüben zu können. Diese Lockerungen bringen gleichzeitig ein großes Maß an Verantwortung für uns als Verband und für unsere Mitgliedsvereine mit sich.“ Und weiter: „Wir sind daher alle dazu aufgerufen, Maß zu halten und uns nach wie vor an die allgemeinen Verhaltensregeln zu halten und so – jeder Einzelne für sich – unseren Teil zur Eindämmung des Corona-​Virus beizutragen. Das fängt beim Gruß unter Sportlern an und geht bis zur Nutzung der Corona-​Warn-​App. Wir alle wünschen uns eine schnelle Rückkehr zur Normalität und sind auf dieser Basis optimistisch für die kommende Amateurfußball-​Saison 2020/​21.“

Die Regelungen in der Corona Verordnung führen für den Fußball in Württemberg zu folgenden Lockerungen:
• Der Trainingsbetrieb kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, grundsätzlich unter Wahrung des Abstandsgebots von 1,5 Metern. Ausnahme: übliche Spielsituationen.
• Fußballspiele im Elf gegen Elf zwischen Mannschaften verschiedener Vereine können ab 1. Juli unter den in der Verordnung genannten Voraussetzungen nach staatlichem Recht wieder ausgetragen werden, dies mit bis zu 100 Zuschauern unter Beachtung des Abstandsgebots. Ligabetrieb und Wettkampfserien erfordern ein Hygienekonzept.
• Freundschaftsspiele sind verbandsrechtlich wieder erlaubt und können beantragt werden. Schiedsrichter werden eingeteilt. Auch kleine Turniere mit maximal vier Teams können stattfinden.
• DB Regio-​wfv-​Pokal 2019/​20 wird nach derzeitigem Stand im August fortgesetzt und zu Ende geführt.
• Die Fortsetzung der Bezirkspokal-​Wettbewerbe 2019/​20 ist den Bezirken freigestellt, Meldefrist für den Verbandspokal ist der 3. August.
• Traineraus– und Fortbildungen werden wieder aufgenommen, Qualifizierungs-​Veranstaltungen in der Sportschule Ruit finden wieder wie geplant statt.

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