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Landrat Pavel drängt auf Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV

Die Maskenpflicht im ÖPNV gemäß der aktuellen Corona-​Verordnung des Landes Baden-​Württemberg ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz aller Fahrgäste vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus. Das konsequente Tragen einer Mund-​Nasenbedeckung reduziert das Infektionsrisiko in Bussen und Zügen erheblich. Diese Maßnahme ist jedoch nur wirksam, wenn sich auch alle Fahrgäste an die geltende Reglung halten. Landrat Klaus Pavel fordert alle Bürgerinnen und Bürger angesichts aktuell steigender Infektionszahlen zur Disziplin auf.

Freitag, 21. August 2020
Nicole Beuther
59 Sekunden Lesedauer

Leider hält sich ein zunehmender Anteil der Fahrgäste aus Nachlässigkeit oder mutwilliger Verweigerung nicht an die Maskenpflicht. Das Land hat auf diese Entwicklung mit einer Anhebung der Bußgelduntergrenze reagiert. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht werden aktuell mindestens 100 Euro fällig. Zudem wurden die Kontrollen durch die Polizei in den öffentlichen Verkehrsmitteln und an den Bahnhöfen intensiviert. Landrat Klaus Pavel fordert alle Bürgerinnen und Bürger angesichts aktuell steigender Infektionszahlen zur Disziplin auf: „Im Sinne aller Fahrgäste ist die Maskenpflicht zwingend einzuhalten. Wer sich nicht an die geltenden Regeln hält und dabei andere Fahrgäste oder das Personal gefährdet, hat mit entsprechenden Bußgeldern zu rechnen. Mit dem Tragen einer Mund-​Nasenbedeckung tragen Sie dazu bei, dass alle Personen, die auf den ÖPNV angewiesen sind, diesen auch weiterhin gefahrlos nutzen können. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und tragen Sie mit dieser einfachen aber entscheidenden Regel dazu bei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen!“ Ein wirksamer Schutz ist nur gewährleistet, wenn die Maske korrekt getragen wird und dabei Mund und Nase des Trägers abdeckt.

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