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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Kontrollen und Listen bei Beerdigungen: Stadt verschärft Corona-​Regeln

Mittlerweile sind rund 100 Corona-​Fälle auf die Trauerfeier in Schwäbisch Gmünd zurückzuführen. Die Stadt schreibt jetzt neue Auflagen zum Schutz vor einer Infektion bei Bestattungen vor.

Montag, 03. August 2020
Eva-Marie Mihai
55 Sekunden Lesedauer

Inzwischen sind rund 100 Corona-​Erkrankungen auf die muslimische Trauerfeier in Schwäbisch Gmünd zurückzuführen. Über das Wochenende sind beim Gesundheitsamt des Ostalbkreises weitere positive Testergebnisse eingegangen. Inzwischen liegen auch die Testergebnisse der Grundschule Hardt in Schwäbisch Gmünd vor, die ein weiteres Mal negativ waren. Somit konnten alle Schüler aus der Isolation entlassen werden. Die Gesamtzahl der bislang positiv auf Covid-​19 Getesteten im Ostalbkreis liegt bei 1761. In 43 Fällen ist der Kranke gestorben, 58 Fälle sind noch aktiv. 1660 sind bereits als geheilt aus der häuslichen Isolation entlassen worden.
Der Corona-​Ausbruch nach der Trauerfeier Mitte Juli hat für strengere Maßnahmen bei Beerdigungen gesorgt. Die Stadt Schwäbisch Gmünd hat eine neue Verordnung herausgegeben, die bei Beerdigungen gelten soll. Gemäß Paragraf 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) soll es neue Rahmenbedingungen zur Corona-​Prävention bei Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete gelten.
Dabei seien Bestattungen, Urnenbeisetzungenen und Totengebete auf Friedhöfen in Schwäbisch Gmünd bis zum Ablauf des 31. Oktobers mit bis zu 50 Teilnehmern nach den allgemeinen Regeln der Corona-​Verordnung des Landes Baden-​Württemberg zulässig, wobei alle Teilnehmenden gezählt werden, gleich ob Geistliche, Musiker, Gäste oder in einer anderen Rolle Anwesende.
Den kompletten Text lesen Sie am 4. August in der RZ.

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