Kontrollen und Listen bei Beerdigungen: Stadt verschärft Corona-Regeln
Mittlerweile sind rund 100 Corona-Fälle auf die Trauerfeier in Schwäbisch Gmünd zurückzuführen. Die Stadt schreibt jetzt neue Auflagen zum Schutz vor einer Infektion bei Bestattungen vor.
Montag, 03. August 2020
Eva-Marie Mihai
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Der Corona-Ausbruch nach der Trauerfeier Mitte Juli hat für strengere Maßnahmen bei Beerdigungen gesorgt. Die Stadt Schwäbisch Gmünd hat eine neue Verordnung herausgegeben, die bei Beerdigungen gelten soll. Gemäß Paragraf 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) soll es neue Rahmenbedingungen zur Corona-Prävention bei Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete gelten.
Dabei seien Bestattungen, Urnenbeisetzungenen und Totengebete auf Friedhöfen in Schwäbisch Gmünd bis zum Ablauf des 31. Oktobers mit bis zu 50 Teilnehmern nach den allgemeinen Regeln der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zulässig, wobei alle Teilnehmenden gezählt werden, gleich ob Geistliche, Musiker, Gäste oder in einer anderen Rolle Anwesende.
Den kompletten Text lesen Sie am 4. August in der RZ.
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