Landratsamt legt weiteres Vorgehen bei Corona-​Infektionsgeschehen fest

Ostalb

Rems-Zeitung

Der Ostalbkreis hat eine Handlungshilfe entwickelt, um bei einer bestätigten Corona-​Infektion in Gemeinschaftseinrichtungen einheitlich vorzugehen und um Schul– und Einrichtungsschließungen zu verhindern. Im Falle einer bestätigten Corona-​Erkrankung in einer Einrichtung wird sich das Gesundheitsamt umgehend bei den Leitungen der Schul– und Kinderbetreuungseinrichtungen melden und das weitere Vorgehen besprechen.

Montag, 21. September 2020
Nicole Beuther
62 Sekunden Lesedauer

Das Gesundheitsamt entscheidet gemäß den Richtlinien des Robert-​Koch-​Instituts (RKI) und der Empfehlungen des Landesgesundheitsamtes über weitere Testungen von Kontaktpersonen (Phase 1).Bei mehreren bestätigten Corona-​Infektionsfällen entscheidet das Gesundheitsamt über Testungen von evtl. ganzen Klassen/​Stufen/​Gruppen (Phase 2).Gibt es in mehreren Gruppen/​Klassen bestätigte COVID-​19-​Fälle, erfolgt je nach Anzahl der positiven Laborbefunde die Schließung der gesamten Einrichtung (Phase 3).
„Ein generelles Anliegen ist mir, das sich weitere Kontaktpersonen nur testen lassen, wenn Krankheits– und Erkältungssymptome (Fieber ab 38,0 °C, trockener Husten, Störung des Geschmacks– oder Geruchssinns) vorhanden sind“, betont Landrat Dr. Bläse. In allen drei Phasen wird bei engen Kontaktpersonen durch die Ortspolizeibehörden eine häusliche Isolation für 14 Tage angeordnet. Bei einem indirekten Kontakt (kürzer als 15 Minuten und größerer Abstand als 1,5 m) müssen in der Regel keine Maßnahmen ergriffen werden. Zudem bekräftigt Landrat Dr. Bläse erneut die Empfehlung des Tragens einer Mund-​Nasen-​Bedeckung in weiterführenden und beruflichen Schulen, um die Infektionsketten möglichst kurz zu halten und die Phase 1 nicht zu überschreiten.
Das Personal von Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege kann sich noch bis 30. September 2020 zweimal freiwillig an der Abstrichstelle in der Alten Musikschule (Hegelstraße 27, 73431 Aalen) nach vorheriger Terminvereinbarung durch das Gesundheitsamt (07361/​503‑1901) testen lassen.