Erneut Scherben auf Feld– und Wanderwegen verteilt

Iggingen

Rems-Zeitung

Erst vor wenigen Wochen stand ein über 80-​Jähriger vor Gericht, weil er schon seit Jahren auf Wander– und Feldwegen auf gefährliche Weise Glasscherben verteilt hatte. Die zur Bewährungausgesetzte Strafe hat offenbar keine Wirkung, denn seither liegen erneut bei der Polizei entsprechende Anzeigen vor.

Samstag, 26. September 2020
Gerold Bauer
97 Sekunden Lesedauer


In der Gerichtsverhandlung hatte der Richter noch eindringlich an den Angeklagten appelliert, sich doch die Ermahnungen zu Herzen zu nehmen und von solchen Taten künftig Abstand zu nehmen. Im Gegenzug hatte der Verteidiger des Seniors, Rechtsanwalt Dr. Stefan Scheffold, in seinem Plädoyer sehr deutlich darauf hingewiesen, dass aufgrund der Krankheit des Mannes das Strafrecht nicht das richtige Instrument sei, um dieses Problem den Griff zu bekommen.
Die Rems-​Zeitung hat das Thema in der Samstagausgabe erneut aufgegriffen und auch kommentiert. Den Kommentar kann man hier online in vollen Umfang lesen:
Hilfe statt Strafe
THEMA: Wenn ein Angeklagter die Folgen seines Tun nicht mehr begreift

Von Gerold Bauer

Das Wichtigste gleich zu Beginn: Solange jemand nicht für Taten von einem Gericht rechtskräftig verurteilt ist, gilt die Unschuldsvermutung. Sprich man darf nicht einfach unterstellen, dass jemand, der schon zwei Mal wegen Verteilens von Glasscherben verurteilt wurde, automatisch der Täter ist, wenn in der gleichen Ecke wieder Scherben herum liegen und diese Vorfälle bei der Polizei angezeigt werden. Die Wahrscheinlichkeit ist allerdings sehr hoch, dass Rechtsanwalt Scheffold mit seiner Vermutung richtig lag und eine Bewährungsstrafe nicht das geeignete Instrument ist, um einen unter Demenz leidenden Mann davon abzuhalten, etwas zu tun, was nicht erlaubt ist. Man kann einen Blinden ja auch nicht per Gerichtsurteil dazu zwingen, dass er plötzlich wieder seine Sehkraft erlangen soll.
Andererseits handelt es sich beim Verteilen von spitzen Scherben nicht gerade um ein Kavaliersdelikt. Wenn zum Beispiel Radfahrer auf diesen Wegen deshalb stürzen, könnte es zu lebendsbedrohlichen Verletzungen kommen. Es ist absolut nachvollziehbar, dass ein Gericht einen Senior – zumal noch einen Mann, der sich früher durch sein Engagement im Ehrenamt große Verdienste erworben hat – nicht ins Gefängnis schicken will. Das Ganze einfach Aussitzen ist aber ebenfalls keine Lösung. Es ist vielmehr höchste Zeit für die Justiz, zu erkennen, dass hier jemand keine Strafe, sondern Hilfe braucht und dass gleichzeitig die Öffentlichkeit wirksam geschützt werden muss.
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