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7-​Tage-​Inzidenz im Ostalbkreis nun über 200

Erstmals überschreitet die 7-​Tage-​Inzidenz im Ostalbkreis in diesem Jahr den Wert von 200. Normalerweise gelten ab diesem Inzidenzwert — wird die 200 an drei hintereinander folgenden Tagen überschritten — weitere beschränkende Maßnahme. Da das Land aber im Zuge der aktuellen Corona-​Verordnung verschiedenste Maßnahmen ohnehin angeordnet hat, ist momentan noch offen, welche weitere Regeln im Ostalbkreis folgen könnten. Die Rems-​Zeitung hat beim Landratsamt nachgefragt.

Donnerstag, 14. Januar 2021
Nicole Beuther
1 Minute 39 Sekunden Lesedauer

Wie Pressesprecherin Susanne Dietterle am Morgen mitteilt, trifft sich der Krisenstab Corona unter Vorsitz von Landrat Dr. Bläse täglich. „Wir analysieren und bewerten die Entwicklung der Neuinfektionen sowohl hinsichtlich ihrer räumlichen Verteilung als auch der betroffenen Altersgruppen und etwaigen Clustern in Einrichtungen“, erklärt Dietterle weiter. „Zunächst gilt es nun die Zahlen der Neuinfektionen über das Wochenende abzuwarten, zum anderen müssen wir die für heute vom Land angekündigte Entscheidung hinsichtlich Kita– und Grundschulstart in unsere Überlegungen mit einbeziehen.“

Zum Hintergrund:

Bislang war es so, dass ein Landkreis Verschärfungen in einer Allgemeinverfügung regeln musste, wenn der Inzidenzwert von 200 an drei hintereinander folgenden Tagen überschritten wird.

Bereits Mitte Dezember, als die Landkreisverwaltung das Erreichen der 200er-​Marke erwartete, gab der Ostalbkreis Maßnahmen bekannt, die laut der damals geltenden Hotspot-​Strategie des Landes per Allgemeinverfügung zum Zuge gekommen wären.

Unter anderem gehörte die Regel dazu, dass sich im öffentlichen und privaten Raum nur noch Personen zweier Haushalte treffen dürfen — eine Regel, die derzeit ohnehin greift.

Desweiteren galt ein Veranstaltungsverbot (ausgenommen von Religions-​, Glaubens– und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung), das Tragen einer nicht-​medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-​Nasen-​Bedeckung auf Baustellen auch im Freien (soweit der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann).

Friseurbetriebe sowie Barbershops und Sonnenstudios hätten schließen müssen (derzeit haben sie ohnehin geschlossen), medizinische Behandlungen (zum Beispiel Physio– oder Ergotherapie, Psychotherapie, Logopädie, Podologie, medizinische Fußpflege sowie Massagen) wären weiter möglich gewesen, sofern medizinisch notwendig. Ebenso Arztbesuche.

Auch hätte gegolten, dass öffentliche und private Sportstätten, Schwimm-​, Hallen-​, Thermal-​, Spaßbäder und sonstige Bäder einschließlich Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen abweichend von der Corona-​Verordnung auch für den Schulsport, Studienbetrieb sowie Freizeit– und Individualsport schließen müssen — da es aktuell keine Präsenzpflicht an den Schulen gibt, findet der Schulsport derzeit ohnehin nicht statt.

Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wären im Dezember bei einer Inzidenz ab 200 nur nach vorherigem negativem Antigentest oder mit FFP2– Atemschutzmaske bzw. vergleichbarem Standard möglich gewesen — eine Regelung, die seit diesem Montag gemäß der Corona-​Verordnung ohnehin Bestand hat — auch bei einer Inzidenz unter 200.

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