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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Neue Corona-​Verordnung: Bei 2G in der Basisstufe keine Maskenpflicht

Die Landesregierung passt zum 15. Oktober die Corona-​Verordnung an. Einschränkungen betreffen weiterhin vor allem Menschen, die freiwillig auf einen Impfschutz verzichten. Neu ist vor allem das 2G-​Optionsmodell.

Mittwoch, 13. Oktober 2021
Thorsten Vaas
49 Sekunden Lesedauer

Beim 2G-​Optionsmodell können Veranstalter, Dienstleister oder Händler sich dafür entscheiden, den Zutritt nur noch für geimpfte und genesene Personen zu gestatten. Dies müssen sie, etwa durch einen Aushang, deutlich machen. In der Basisstufe entfällt dann die Maskenpflicht für die Teilnehmenden sowie Kunden.
Damit wolle man einen weiteren Schritt in Richtung Normalität gehen, steht in einer Mitteilung des Landes Baden-​Württemberg. Da die Impfquote immer noch nicht hoch genug sei, könne man noch nicht alle Beschränkungen aufheben. „Wir sehen weiterhin, dass vor allem Menschen ohne Impfschutz schwer erkranken und ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen“, heißt es weiter. Um eine Überlastung des Gesundheitssystems weiter zu verhindern, „betreffen die Einschränkungen daher weiterhin vor allem Menschen, die freiwillig auf einen Impfschutz verzichten“.
Das bisherige Stufensystem, dass sich an der Zahl stationärer Neuaufnahmen sowie der Auslastung der Intensivstationen mit COVID-​19 Patientinnen und Patienten orientiert, bleibt unverändert.

Alle Informationen zu den neuen Corona-​Regeln finden Sie hier auf einen Blick.




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