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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

AfD-​Abgeordneter Rupp scheitert vor Gericht

Mit einem Eilantrag ist der Schwäbisch Gmünder AfD-​Landtagsabgeordnete Ruben Rupp am Dienstag vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim gescheitert. Er hatte argumentiert, die Test– Vorschriften und insbesondere die ab der Alarmstufe vorgesehenen Zutrittsverbote seien rechtswidrig. Er werde dadurch trotz vollster Gesundheit diskriminiert. Dies sieht der 1. Senat anders — und lehnte den Eilantrag ab.

Freitag, 15. Oktober 2021
Thorsten Vaas
48 Sekunden Lesedauer

Auch nach dem Wegfall der kostenlosen Bürgertests sei eine Testerfordernis weiterhin verhältnismäßig. „Auch die Tatsache, dass ab dem 11. Oktober 2021 ein kostenloser Bürgertest nicht mehr in der bisherigen Form zur Verfügung stehe, rechtfertige kein anderes Ergebnis“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Der Senat habe bereits im September entschieden, dass die Vorschrift über Testnachweispflichten für nicht-​immunisierte Personen voraussichtlich rechtmäßig, insbesondere verhältnismäßig und gleichheitsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Auch wenn nach derzeitigem Erkenntnisstand die Impfung oder eine überstandene Covid-​19-​Infektion nicht in allen Fällen davor schütze, sich und andere mit dem Coronavirus zu infizieren, seien diese Risiken im Vergleich zu nicht-​immunisierten Personen ganz erheblich reduziert. Zudem fehle Rupps Antrag das Rechtsschutzinteresse, zumal nicht erkennbar sei, dass die Schwellenwerte für die Warn– und Alarmstufe alsbald erreicht sein würden. Rupp ist laut Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs nicht gegen Covid-​19 geimpft.

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Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 923 Tagen veröffentlicht.


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