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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Wahlpartys als „politische Willensbildung“

Das Landratsamt tendiert zur Einschätzung, dass die Parteiversammlungen am Wahlabend noch Teil des Wahlkampfs waren, weil dort Ergebnisse analysiert wurden. Dann gäbe es keine Maskenpflicht

Sonntag, 03. Oktober 2021
Gerold Bauer
1 Minute 37 Sekunden Lesedauer

Hätten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei den Wahlpartys Masken tragen müssen? Vor dem Hintergrund, dass es diesbezüglich Anzeigen bei der Gmünder Polizei gab, hatte die Rems-​Zeitung das Thema schon am Donnerstag in einem Artikel beleuchtet und dabei festgestellt, dass eine eindeutige Antwort wohl nicht gibt. Die Einschätzung der Rems-​Zeitung, dass es auf die Maskenfrage bei Wahlpartys kein gesetzlich klar und eindeutig definiertes „Ja“ oder „Nein“ gibt, bestätigte nun auch das Landratsamt Ostalbkreis auf Nachfrage. „Bei der Einordnung einer Veranstaltung am Wahlabend einer Partei kommt es auf die Rahmenbedingungen der konkreten Veranstaltung an“, teilte die Ostalbkreis-​Pressesprecherin Susanne Dietterle mit.

Warum das Landratsamt eher von einer Veranstaltung im Rahmen der „politischen Willensbildung“ und damit von einer Befreiung von der Maskenpflicht ausgeht, steht am 2. Oktober in der Rems-​Zeitung. Und warum die RZ der Ansicht ist, dass man im Zweifelsfall lieber zuviel als zuwenig des Guten tun sollte, steht im Kommentar, den Sie hier in vollem Umgang und kostenlos lesen können:

Kommentar:

Politiker als Vorbilder

Corona hat uns gezeigt: Obwohl etwas Unvernünftiges nicht verboten ist, muss man es ja noch lange nicht tun.

Von Gerold Bauer

„Es ist ja schließlich nicht verboten!“ Mit diesem Argument wird immer wieder so manches Verhalten gerechtfertigt, obwohl Anstand oder gesunder Menschenverstand eigentlich etwas anderes sagen. Und: Man darf sehr wohl für sich selbst eine Regel etwas strenger auslegen, wenn man dies für richtig hält. Zum Beispiel testen, bevor man die Oma besucht – auch wenn dies das Gesetz nicht verlangt, solange die Seniorin in ihrer eigenen Wohnung lebt. Mit dem Tragen von Masken ist es das Gleiche; man darf sie auch bei privaten Treffen tragen. Es ist zwar nicht Pflicht, aber unter gewissen Umständen sinnvoll. Wer derzeit in Österreich eine Veranstaltung besucht, muss als Zuschauer im Stehen eine Maske tragen, im Sitzen darf er sie abnehmen. So eine Regelung ist wie so manches andere ein Unsinn, da es dem Virus völlig egal ist, ob jemand steht oder sitzt. Im Zweifelsfall also lieber einmal weniger „oben ohne“. Ganz besonders gilt dies für Politiker, die ja ein Vorbild sein sollten: Maske auf, wo es vernünftig ist – auch wenn die Corona-​Verordnung das bei Wahlkampfveranstaltungen merkwürdigerweise nicht fordert.

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