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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Corona-​Alarmstufe gilt ab Mittwoch

Ab Mittwoch gilt in Baden-​Württemberg die Corona-​Alarmstufe. Die verschärften Regeln treffen vor allem ungeimpfte Personen.

Dienstag, 16. November 2021
Thorsten Vaas
1 Minute 37 Sekunden Lesedauer

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt in der Alarmstufe die 2G-​Regel. Damit dürfen nur Geimpfte oder Genesene in Restaurants, Museen oder an Veranstaltungen teilnehmen. Gleiches gilt für Kino, Schwimmbad, Fitnessstudio, Volkshochschulkurse oder den Unterricht in Musikschulen.

Was gilt für private Treffen?
In der Alarmstufe darf sich nur ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit.

Was gilt im Einzelhandel?
Im Einzelhandel gilt eine 3G-​Regelung. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen Antigen-​Schnelltest vorlegen. Ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol– und Lieferangebote.

Was gilt beim Sport?
Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder anderen sportlichen Aktivitäten gilt in geschlossenen Räumen 2G, im Freien 3G mit einer PCR-​Test-​Pflicht.

Was gilt in der Schule?
Ab 17. November gilt in den Schulen in Baden-​Württemberg die Maskenpflicht auch wieder am Platz

Regelungen für Veranstaltungen außerhalb der Schulen
Für schulische Veranstaltungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden wie zum Beispiel Museums– oder Theaterbesuche gelten die Bestimmungen der Corona-​Verordnung des Landes. Diese schreibt beispielsweise für den Besuch in Museen, bei Ausstellungen oder Veranstaltungen die 2G-​Regel vor. Das bedeutet für Schulen, dass nur noch geimpfte oder genesene Lehrkräfte bzw. Begleitpersonen die Schülerinnen und Schüler bei Veranstaltungen außerhalb der Schule begleiten können. Für Schülerinnen und Schülern, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, gibt es hingegen keine Änderungen. Sie können in allen Stufen teilnehmen, sie benötigen also in der Warnstufe keinen PCR-​Testnachweis und können in der Alarmstufe auch teilnehmen, wenn sie nicht immunisiert sind.

Regelungen für Veranstaltungen in den Schulen
Für den Zutritt zu den Schulen und für die Teilnahme an Veranstaltungen in Schulen gilt unabhängig von der jeweiligen Stufe die 3G-​Regelung. Das bedeutet der Zutritt ist nur immunisierten Personen oder mit negativem Testergebnis möglich, wobei ein negativer Antigentest ausreicht. Dies gilt auch in der Alarmstufe. Zudem gelten die Regelungen der Corona-​Verordnung Schule zur Maskenpflicht. Dabei ist zu beachten, dass das 2G-​Optionsmodell an Schulen nicht gilt. Auf die Maske kann also auch dann nicht verzichtet werden, wenn nur immunisierten Personen Zutritt gewährt wird. Diese Regelungen zum Zutritt und zur Maskenpflicht gelten auch für Elternabende, Konferenzen und Gremiensitzungen, die in der Schule stattfinden.

Alle Corona-​Regeln finden Sie hier auf einen Blick.

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