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Amateurfußball: Spielbetrieb Aktive läuft weiter, Jugend pausiert

Seit Inkrafttreten der neuen Corona-​Verordnung an diesem Mittwoch gilt in Baden-​Württemberg die Alarmstufe II. Unabhängig von der genauen Ausgestaltung der Corona-​Verordnung Sport soll der Spielbetrieb im Württembergischen Fußballverband weiterhin ermöglicht werden, solange dies gesetzlich erlaubt ist.

Freitag, 26. November 2021
Alex Vogt
1 Minute 24 Sekunden Lesedauer

Der Verbands-​Spielausschuss einigte sich mit den Bezirksvorsitzenden und Bezirksspielleitern darauf, den Spielbetrieb bei den Aktiven im Württembergischen Fußballverband grundsätzlich fortzusetzen. Jedoch werden Spielverlegungen im Einzelfall gestattet, sofern sich beide Mannschaften einig sind und dies beantragen.
Zudem sollen bei Nichtantritt in der Alarmstufe im Regelfall keine Geldstrafen durch die Sportgerichte verhängt werden. Die Regelung, wonach bei dreimaligem Nichtantritt eine Mannschaft aus der Wertung genommen wird, soll – soweit dem der Verbandsvorstand zustimmt – in der kommenden Woche rückwirkend für die Dauer der Alarmstufe ausgesetzt werden. Der Verbandsspielausschuss wird den entsprechenden Antrag stellen.
Welche Regelungen im Amateursport genau gelten, steht nach wie vor nicht fest. Es ist damit zu rechnen, dass zum Wochenende bereits eine aktualisierte Fassung der Corona-​Verordnung Sport in Kraft tritt, diese wurde jedoch noch nicht notverkündet. Erwartet werden muss, dass für alle Aktiven (Spielerinnen und Spieler, Trainer und Schiedsrichter) ab diesem Wochenende die 2G-​Regel gilt und damit Nichtimmunisierte von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Abzusehen ist außerdem, dass Zuschauer zusätzlich zum Impf– oder Genesenennachweis einen negativen Antigen-​Schnelltest vorweisen müssen (2G-​Plus). Dieser kann als Selbsttest unter Aufsicht des Veranstalters, das heißt eines Vertreters des Heimvereins, durchgeführt werden. Insoweit regt der WFV an, in den Vereinen zu prüfen, gegebenenfalls auch ohne Zuschauer zu spielen, soweit verlässliche Kontrollen nicht durchgeführt werden können.
In der Jugend sind fast alle für dieses Jahr geplanten Spiele bereits absolviert. Lediglich in der Landes– und Verbandsstaffel sind noch Spiele angesetzt, die jedoch nicht mehr ausgetragen werden. Darauf verständigte sich der Verbands-​Jugendausschuss mit dem Verbands-​Spielausschuss. Gründe für diese Entscheidung sind die in diesen überbezirklichen Staffeln längeren Auswärtsfahrten – üblicherweise in Fahrgemeinschaften – sowie die hohen Inzidenzen bei den Jugendlichen, die zumeist noch keinen Impfschutz genießen und erst sehr viel später die Möglichkeit hatten, einen solchen zu erlangen. Ein Trainingsbetrieb ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen selbstverständlich weiterhin möglich.



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