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Ostalbkkreis: Geflügelpest rückt näher

Seit Mitte Oktober häufen sich Meldungen über Geflügelpestausbrüche (HPAIV H5) bei Wildvögeln in Deutschland und Europa. „Diese könnten Vorboten eines größeren Seuchengeschehens in den kommenden Wochen und Monaten sein“, sagt Landwirtschaftsminister Peter Hauck. Was nun wichtig ist.

Montag, 08. November 2021
Thorsten Vaas
43 Sekunden Lesedauer

Es sei besonders wichtig, schon jetzt tätig zu werden und die erforderlichen vorbeugenden Maßnahmen zu ergreifen. Die zu ergreifenden Maßnahmen können die Umzäunung, Einfriedung, Überdachung, Errichtung von Netzen sowie die Reinigung und Desinfektion sowie Insekten– und Nagetierbekämpfung umfassen. Übergitterte oder übernetzte Volieren, die den Kontakt zu Wildvögeln sicher verhindern, können im Seuchenfall von der Aufstallungspflicht ausgenommen werden. Um die Möglichkeit der Ausnahme von der Aufstallungspflicht bereits vor dem Seuchenausbruch zu prüfen, können Geflügelhalterinnen und –halter des Ostalbkreises aussagekräftige Bilder der übergitterten oder übernetzten Volieren unter Angabe der VVVO-​Nummer, Name und Anschrift an veterinaeramt@​ostalbkreis.​de senden.
Außerdem werden alle Geflügelhaltende im Ostalbkreis aufgefordert, ihre Geflügelhaltung beim Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, zu registrieren.
Das entsprechende Formular „Antrag für Tierhalter zur Erteilung einer Registriernummer“ finden Sie auf der Homepage des Landratsamts.

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