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Quarantäne-​Regeln: Absonderung für Kontaktpersonen nun 14 Tage

Am Dienstag hat das baden-​württembergische Gesundheitsministerium die Corona-​Verordnung Absonderung aktualisiert. Eine Änderung, die ab Mittwoch, 15. Dezember, gilt: Kontaktpersonen müssen nun einheitlich 14 Tage in Absonderung. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Mittwoch, 15. Dezember 2021
Nicole Beuther
52 Sekunden Lesedauer

Für positiv getestete Personen wird die Absonderungsdauer einheitlich auf zehn Tage festgelegt. Als Startdatum der Berechnung wird nun einheitlich das Datum des Erstnachweises verwendet. Der meist zeitlich davorliegende Symptombeginn entfällt als Startzeitpunkt, da in den Wintermonaten gehäuft Symptome auch aufgrund anderer Atemwegserkrankungen auftreten können.

Kontaktpersonen müssen von nun an einheitlich 14 Tage in Absonderung

Freitesten können sich Personen, die sich in Absonderung befinden, künftig erst ab dem siebten Tag. Allerdings reicht dafür dann ein Schnelltest aus. Positiv getestete Personen können sich weiterhin nur freitesten, wenn sie geimpft sind.

Die besorgniserregende Virusvariante Omikron führt dazu, dass Freitestmöglichkeiten nicht wahrgenommen werden können, wenn jemand mit Omikron infiziert ist. Die Absonderungsdauer kann in diesen Fällen nicht verkürzt werden.

Keine Änderungen ergeben sich für die Schulen und Kitas. Denn schon heute ist es so, dass die Fünf-​Tages-​Testung an Schulen oder die Wiedereintritts-​Testung bei den Kitas nicht möglich ist, wenn beim Primärfall von einer besorgniserregenden Virusvariante auszugehen ist. Tritt also Omikron in Schulen oder Kitas auf, gelten für Schülerinnen und Schüler und Kita-​Kinder die regulären Absonderungs-​Regeln für Kontaktpersonen.

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