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Corona-​Verordnung: Was plant der Ostalbkreis an Silvester?

An Silvester können Kommunen im Land ein Ansammlungs– und Verweilverbot für bestimmte Plätze erlassen. Wie reagiert der Ostalbkreis darauf?

Freitag, 17. Dezember 2021
Thorsten Vaas
40 Sekunden Lesedauer

Die Virusvariante Omikron wird kommen. Früher oder später. Viel werde davon abhängen, wie sich die Bürger an Weihnachten und Neujahr verhalten, sagt Landrat Joachim angesichts der Tatsache. Bei Omikron spreche man nicht mehr nur über Inzidenzen von rund 700, „man muss da eher in Richtung 1000 denken“, sagt der Landrat, womit er in Zahlen fasst, was Baden-​Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha am Donnerstag folgendermaßen formuliert hat: „Mit Omikron wird noch was auf uns zukommen, das wird noch ganz dramatisch.“ Nun hat die Landesregierung die Corona-​Verordnung am Freitag angepasst. Unter anderem können Behörden an Silvester auf festgelegten Plätzen ein Ansammlungs– beziehungsweise Verweilverbot erlassen, damit keine Gruppen von mehr als zehn Personen zusammenkommen. Neu sind in der Verordnung auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie sich der Ostalbkreis entscheidet, lesen Sie am Samstag in der Rems-​Zeitung.


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